Drei Jahre Kampf einer Betroffenen
Neuer Mutterschutz: Mehr Rechte für Frauen nach einer Fehlgeburt
Symbolbilder: pixabay
03.06.2025 / BERLIN -
Eine Frau ist schwanger und freut sich auf ihr Baby. Doch fast jede dritte werdende Mutter verliert ihr Kind während der Schwangerschaft und erleidet eine Fehlgeburt - ein tiefer Einschnitt und eine traumatische Erfahrung für die Betroffene. Doch nicht nur das ist äußerst belastend, sondern auch die Tatsache, dass diese Mütter bislang nicht mal ein Recht auf Mutterschutz hatten, sondern Berufstätige unmittelbar nach der Fehlgeburt wieder zur Arbeit gehen sollten - oder sich krankschreiben lassen mussten. Diese missliche Lage hat sich mit dem Stichtag 1. Juni geändert - ein neues Gesetz ist in Kraft getreten, dass auch Frauen nach einer Fehlgeburt das überfällige Recht auf Regeneration einräumt.
Das jetzt in Kraft getretene Gesetz gewährt Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz. Bisher hatten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, keinen solchen Anspruch. Erst nach Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats stand ihnen die Schutzzeit zu. Die Ampel-Regierung wollte diese ungenügende Regelung zwar reformieren, doch erst jetzt ist das neue Gesetz umgesetzt worden.
Gleich nach der Fehlgeburt wieder arbeiten gehen?
Das damit initiierte neue Gesetz ist das Ergebnis ihres engagierten Kampfes. Vorgesehen ist eine Staffelung. Das bedeutet, je weiter eine Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger dauert die Mutterschutzzeit im Fall einer Fehlgeburt. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen. Ab der 20. Woche in bereits fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium können Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. (ci)+++