Agenturbesitzer wehrte sich gegen Bußgeld
Kritik an rigider Baugestaltungssatzung der Stadt Hünfeld
Fotos: privat
01.06.2025 / HÜNFELD -
Der Eigentümer der Werbeagentur Convert GmbH und Co KG, Uli Ebert stand am Montag vor dem Amtsgericht Hünfeld, weil er einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro widersprochen hatte. Bestraft werden sollte die Tatsache, dass er im November 2023 an seiner Hausfassade in der Josefstraße im Zentrum der Haunestadt eine LED-Werbetafel angebracht hatte, auf der seine Kunden digitale Werbung schalten konnten. Die Stadt hatte dafür ein Baugenehmigungsverfahren gefordert. Der Unternehmer hatte daraufhin einen entsprechenden Bauantrag bei dem für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Landkreis Fulda gestellt.
Die Baugenehmigung wurde später ausschließlich unter Verweis auf die Satzungsvorgaben der Stadt Hünfeld vom Landkreis Fulda abgelehnt. Daraufhin wurde die Anlage abgeschaltet. Auch im Bußgeldverfahren hat das Ordnungsamt der Stadt Hünfeld argumentiert, die Tafel in der Abmessung von 3 mal 1,50 Metern sei nicht mit der Baugestaltungssatzung der Stadt konform und hatte den Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet. Doch die Richterin am Amtsgericht Hünfeld sah das ganz anders und erklärte schließlich, die besagte Satzung der Stadt sei nichtig und könne daher nicht Grundlage für den Bußgeldbescheid sein. Es kam zu einem Freispruch.
OSTHESSEN|NEWS hat bei der Stadt Hünfeld natürlich um eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gebeten. Die Pressestelle der Stadt Hünfeld teilt uns daraufhin mit, man habe die Entscheidung des Amtsgerichts Hünfeld in der Bußgeldsache zur Kenntnis genommen. In dieser Bußgeldangelegenheit sei die Stadt Hünfeld als Verwaltungsbehörde lediglich Beteiligte gewesen. "Einer formalen Nichtigkeitsfeststellung, wie dargestellt, kommt dieser Entscheidung nicht zu. Rechtsmittel stehen der Stadt Hünfeld nicht offen, da das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Fulda geführt worden ist. In dessen Folge kann die Entscheidung auch dahinstehen. In gleicher Angelegenheit ist derzeit ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Kassel rechtshängig. Dessen Entscheidung bleibt abzuwarten", heißt es in dem Statement. (ci)+++