✕

Schaden von über 374 Millionen Euro

Cum-Ex-Geschäfte: 57-Jähriger aus dem Main-Kinzig-Kreis angeklagt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Archivfoto: Moritz Pappert

14.05.2025 / REGION - Erneute Cum-Ex-Anklage: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen einen 57-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben.


Auch gegen einen 67-jährigen kanadischen Staatsangehörigen und einen 64-jährigen britischen Staatsangehörigen wurde Anklage erhoben. Es handelt sich bereits um die dritte Anklageerhebung in dem umfangreichen Ermittlungskomplex. Die Angeschuldigten sind ehemalige leitende Angestellte von Bankgesellschaften einer Unternehmensgruppe.

Dem 57-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wird vorgeworfen, als für den Bereich Wertpapierentwicklung verantwortlicher Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe in den Jahren 2006 bis 2009 Aktienkäufe mit deutschen DAX-Aktien um den Dividendenstichtag mit einem Gesamthandelsvolumen von mehreren Milliarden Euro umgesetzt zu haben und hierbei von dem Kreditinstitut Steuerbescheinigungen über tatsächlich nicht erhobene Kapitalertragsteuer ausstellen lassen zu haben (sogenannte Cum- /Ex-Geschäfte).

Aufgrund der falschen Steuerbescheinigungen und der vom Bankinstitut im Rahmen von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2009 geltend gemachten Steuerabzugsbeträge soll dem hessischen Fiskus ein Schaden in Höhe von über 374 Millionen Euro (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) entstanden sein. Dem 57-jährigen Angeschuldigten wird gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier besonders schweren Fällen zur Last gelegt.

In dem Verfahrenskomplex sind bereits zwei Urteile des Landgerichts Frankfurt am Main ergangen. Insgesamt wurden in den einzelnen Verfahrenskomplexen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Cum-Ex-Steuerhinterziehungen bereits elf Angeklagte durch Gerichte in Frankfurt am Main und Wiesbaden, teilweise bereits rechtskräftig, verurteilt. Weitere sieben Personen sind vor den Landgerichten in Frankfurt am Main und Wiesbaden angeklagt.

Unter anderem wurde bereits der Steueranwalt Hanno Berger aus Schlüchtern schuldig im Cum-Ex-Skandal gesprochen. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn zu acht Jahren Haft, das Landgericht Wiesbaden in einem zweiten Prozess zu acht Jahren und drei Monaten. (pm/mp) +++

X