Über 17.000 Anleger getäuscht
German-Pellets-Gründer Peter L. zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Frank Hormann
11.04.2025 / SCHWERIN -
Das Landgericht Schwerin hat am Vormittag den ehemaligen Eigentümer und Geschäftsführer Peter Horst L. der German Pellets zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 68-jährige Unternehmer wurde wegen Insolvenzverschleppung und teilweise schweren Betrugs in drei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte die Insolvenz erst 2016 angemeldet hatte, obwohl das Unternehmen bereits seit Anfang Dezember 2015 überschuldet war. Auch soll er für ein weiteres Finanzierungsgeschäft Lagerbestände als Sicherheiten eingesetzt haben, die es nicht gab. Den für die getäuschten Anleger entstandenen Schaden bezifferte der Vorsitzende Richter auf gut 2,4 Millionen Euro.
Fast zwei Jahre lang war am Landgericht Schwerin an 43 Tagen verhandelt worden. Der einstmals größte Pellet-Hersteller Europas war quasi über Nacht wirtschaftlich abgestürzt und hatte dadurch hohe fünfstellige Kapitalverluste seiner Anleger verursacht. Peter L. stammt ursprünglich aus Flieden im südlichen Landkreis Fulda.
Die Liste der Anklage gegen den 68-jährigen Unternehmer umfasste Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott und Steuerhinterziehung. Durch die überraschende Millionenpleite seines Unternehmens sollen über 17.000 Anleger, die in die aufstrebende Firma investiert hatten, Verluste in Höhe von rund 260 Millionen Euro erlitten haben. Wie es damals tatsächlich wirtschaftlich um German Pellets stand, wurde bewusst verschleiert, Insolvenzverschleppung war einer der vielen Vorwürfe gegen den Unternehmer. Noch kurz bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde, hatten viele Anleger Aktien gekauft und hohe Summen in das vermeintlich zukunftsträchtige Unternehmen investiert.
Der angeklagte Peter L. hatte während der Verhandlung die gegen ihn gerichteten Vorwürfe in einem Teilgeständnis eingeräumt. Durch die Insolvenzverschleppung habe er die hohen Verluste der Anleger von German Pellets billigend in Kauf genommen.
Während die Verteidigung auf die Benennung eines konkreten Strafmaßes für ihren Mandanten verzichtete, hatte die Staatsanwaltschaft dafür plädiert, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu verurteilen. Das Urteil des Landgerichts Schwerin ist noch nicht rechtskräftig. (ci)+++
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