Analog zur Stadt Kassel
Stadt Heringen muss gezahlte Straßenbeiträge zurückzahlen

Symbolbild: Pixabay
08.04.2025 / HERINGEN (W.) - Analog zum Urteil gegen die Stadt Kassel, wonach deren Straßenbeitragssatzung nichtig sei und aus diesem Grund den Klägerinnen und Klägern gezahlte Straßenbeiträge zurückzuzahlen seien, hat der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) nun beschlossen, die aus dem Jahr 2019 ergangenen Straßenbeitragsbescheide für die Ortsdurchfahrt Herfa aufzuheben. Betroffen hiervon sind lediglich diejenigen Anlieger, die gegen die seinerzeit erlassenen Bescheide geklagt haben. Der rückzuzahlende Betrag beläuft sich auf 79.880,89 Euro zzgl. Zinsen und Gerichtskosten.
Die seit dem 11. März 2005 geltende Straßenbeitragssatzung der Stadt Heringen (Werra) ist in der gefassten Form nicht rechtmäßig. Sie bevorteile – so dem Gericht folgend – die Anlieger im Bereich der Ortsdurchfahrten. Ortsdurchfahrten in der Stadt Heringen (Werra) sind – wie im Falle der Ortsdurchfahrt des Stadtteils Herfa – in der Baulastträgerschaft des Landes Hessen. Wohingegen sich die Gehwege als abzurechnende Verkehrsanlagen in der Baulastträgerschaft der Stadt Heringen (Werra) befinden und als solche überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Die Stadt Heringen (Werra) entschied sich 2005 – um die Kosten für die betroffenen Anlieger im Rahmen zu halten – für einen städtischen Anteil von 55 Prozent. Die Anlieger mussten sich am beitragsfähigen Aufwand mit 45 Prozent beteiligen. Diese Aufteilung der beitragsfähigen Kosten verstoße jedoch gegen das Vorteilsprinzip. Die Stadt Heringen (Werra) verstößt damit gegen geltendes Recht, da sie die Bürgerinnen und Bürger zu stark entlasten wollte in der Vergangenheit.
Archivbild: O|N/Hans-Hubertus Braune