Unfallgefahr steigt an
Zeitumstellung in der Nacht zu Sonntag: Achtung Wildwechsel

Symbolfoto: pixabay
29.03.2025 / REGION - Am letzten Märzwochenende ist es wieder so weit: Die Uhren in Hessen und ganz Deutschland werden in der Nacht auf Sonntag um eine Stunde vorgestellt. Dadurch steigt das Risiko von Wildunfällen an, warnt die Obere Jagdbehörde des Landes Hessen am Regierungspräsidium (RP) Kassel.
Durch die Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung – also genau in die "Rushhour" unserer heimischen Wildtiere. Diese wechseln mehrmals am Tag ihren Aufenthaltsort. An einem Ort schlafen sie, an einem anderen finden sie Futter, und in einem anderen Einstand (so heißen die "Wohnorte" der Tiere) halten sie sich tagsüber auf. Rehe, Füchse, Feldhasen und Co. sind durch den steigenden Energiebedarf im Frühjahr in den frühen Morgenstunden besonders aktiv auf Futter- sowie Reviersuche und scheuen dementsprechend auch vor viel befahrenen Straßen nicht zurück. Und dies tun sie in einem relativ festen Zeitfenster, unbeeindruckt von den Arbeitszeiten der Menschen.
• Polizei benachrichtigen, auch wenn das Tier nach dem Zusammenprall in den Wald flüchtet: Sie meldet den Unfall der Försterin oder dem Jagdpächter, der dafür sorgt, dass das Tier nicht weiter leiden muss
• Verletzte oder tote Tiere nicht anfassen oder gar ins eigene Auto laden: Der Förster oder die Jagdpächterin kümmern sich um die Bergung und den Abtransport des Tieres
• Unfall für die Versicherung dokumentieren: Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug machen
• Wildunfall-Bescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen
• Versicherung umgehend informieren
In Hessen treten rund 21.000 Wildunfälle jährlich auf. Dabei kommen ein Viertel der gemeldeten verunfallten Rehe während der Monate April und Mai durch Fahrzeuge ums Leben, meistens auf Bundes- und Landstraßen. Hintergrund: Die Obere Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel ist hessenweit verantwortlich für die Überwachung und Anwendung des Jagdrechts. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung für das gesamte Land Hessen wahr, organisiert die Jäger- und Falknerprüfung und übt die Fachaufsicht über die unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der unteren Jagdbehörden. Neben den Jagdgesetzen bestehen weitere Rechtsgrundlagen in Verordnungen über z.B.: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte. Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd (nia/pm) +++
Symbolfoto: pixabay