"Diagnose Riesendummheit!"
Tipp aus den USA: Besitz von Kinderpornografie wird teuer für 34-Jährigen
Fotos:ci
19.03.2025 / FULDA -
Der Tipp kam - wie in diesen Fällen so häufig - aus den USA, dann wurde die Polizei bei einer Durchsuchung in Fulda auch tatsächlich fündig. Über 500 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten stellten die Beamten bei dem 34-Jährigen sicher. Am Dienstag musste er sich dafür vor dem Amtsgericht Fulda verantworten. Er selbst bezeichnete den verbotenen Konsum und Besitz als "Riesendummheit" aus Neugier.
"Dem Angeklagten liegt zur Last, sich in fünf Fällen der Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte, in 28 Fällen der Eigenbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte sowie des Besitzes solcher Inhalte schuldig gemacht zu haben. Er soll im Zeitraum von Dezember 2019 bis April 2022 in fünf Fällen kinderpornografisches Material an Dritte übersandt haben und von November 2021 bis April 2022 an 28 Tagen 148 solche verbotenen Dateien über verschiedene Internetquellen bezogen haben. Außerdem soll er 25.08.2022 auf seinem Mobiltelefon und seinem Computer ca. 380 kinderpornografische Dateien gespeichert haben", heißt es in der Anklage.
Nachdem die inkriminierenden Dateien samt aller Datenträger bei dem 34-Jährigen beschlagnahmt worden waren, nahm er auf Anraten seines Anwalts einen Beratungstermin bei einer Psychologin wahr. Er sei nicht pädophil, habe in einer langjährigen Beziehung gelebt und wisse sehr wohl, dass die gezeigten sexuellen Handlungen an Kinder strafbar, "widerlich und ekelhaft" seien, sagte er.
"Ein unbescholtenes Blatt!"
Der Verteidiger sah in seinem Mandanten dagegen ein bis dahin "unbescholtenes Blatt", der alles sofort eingeräumt habe. Dieser sei genug mit den Folgen seiner Taten und dem Zerbrechen seiner Beziehung bestraft - er habe keine Kraft, eine neue aufzubauen. Der Anwalt stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichtes, sah aber eine Geldstrafe für ausreichend an.
Teures Gutachten
Richter Ulrich Jahn verurteilte den 34-Jährigen schließlich zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Geldstrafe von 1.500 Euro muss er an ProFamilia zahlen, wo er auch sechs Beratungsstunden absolvieren muss und er muss zusätzlich die Verfahrenskosten übernehmen. Darin enthalten ist ein 13.300 Euro teures Gutachten, weil eine externe IT-Firma mit der Auswertung der Daten beauftragt worden war. Richter Jahn erinnerte abschließend daran, dass jedem Foto und Video von sexuellen Handlungen an Kindern eine strafbare Handlung zugrunde liegt. (ci)+++