Stadt und Polizei nennen Details
Es wird konkret! Innenstadt wird ab Samstag zur Waffenverbotszone
Fotos: Martin Engel
27.02.2025 / FULDA -
Fuldas Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dag Wehner sowie Polizeipräsident Michael Tegethoff nannten in einer Pressekonferenz am Mittwoch alle Details. Die Botschaft: "Wir wollen Straftaten verhindern und niemanden kriminalisieren." Das Thema sei während der Fußball-EM im Sommer 2024 Vorläufer gewesen, jetzt habe man dies konkretisiert.
Immer mehr Gewalt- und Waffendelikte in Fulda
Polizeipräsident Tegethoff ergänzt: "Wir haben in den letzten Jahren auch in der Innenstadt von Fulda eine Zunahme von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum – zum Teil unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen - registriert."Davon kam es bei 126 zum Einsatz von Waffen und Messern.
Davon wurde bei 85 Taten ein Messer gezückt.
85 Prozent der Täter waren männlich.
Jeder Vierte war zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Über Dreiviertel der Tatverdächtigen waren zwischen 14 und 39 Jahre alt.
Diese Parameter sollen den Beamten bei den Kontrollen helfen. "Mit der neuen Rechtsverordnung ergeben sich für Polizei und Ordnungsbehörde nun zusätzliche Kontrollmöglichkeiten, die wir verstärkt mit Augenmaß durchführen und kommunikativ begleiten werden. Dies dient der Verhinderung von Straftaten."
Mehr Personal - sowohl für das Ordnungsamt Fulda als auch für das Polizeipräsidium Osthessen - wird es jedoch nicht geben. "Hier werden keine Hundertschaften täglich im Einsatz sein, das können wir nicht leisten." Man werde die Kontrollen wie bisher auch in den täglichen Dienst mit einbinden - "nur jetzt haben die Beamten mehr Befugnisse", erklärt Thomas Wagner, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Fulda.
Was gilt als Waffe?
Waffen sind Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände (beispielsweise Taschenlampenpistolen) sowie Hieb- und Stoßwaffen (Messer). Der Umgang mit Waffen oder Munition ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Führen von Waffen und Messern aller Art ist im festgelegten Gebiet rund um die Uhr verboten. Ausnahmen für Messer gelten beispielsweise für Personen, die entsprechende Gegenstände in Ausübung ihres Berufes mit sich führen (zum Beispiel Handwerker oder Aussteller auf Märkten).Wo verläuft die Waffenverbotszone?
Die Gebietskulisse wurde aufgrund von Kriminalitätsanalysen im Innenstadtbereich festgelegt. Zusätzlich wurden auch Bereiche berücksichtigt, in denen es typischerweise zu Menschenansammlungen kommen kann, sowie daran angrenzende Bereiche. Im Ergebnis umfasst der Geltungsbereich die nördliche Mauer des Schlossgartens bis zum Gebäude der Orangerie, Wirtschaftshof der Orangerie, Paulustor, Pauluspromenade, Johannes-Dyba-Allee, Wilhelmstraße, Abtstor, Königstraße, Löherstraße, Von-Schildeck-Straße, Rangstraße / Dalbergstraße, Goethestraße, Künzeller Straße, Am Emaillierwerk, Am Bahnhof, Kurfürstenstraße bis zur Schlossgartenmauer.Welche Folgen hat ein Verstoß?
Bei einem Verstoß wird die Waffe beziehungsweise das Messer sichergestellt, eingezogen und vernichtet. Gegen die Person wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Und das kann richtig teuer werden: bis zu 10.000 Euro. Hintergrund
Rechtliche Grundlagen für die Einführung einer Waffenverbotszone in Fulda ist eine Verordnung des Landes Hessen zur Durchführung des Waffengesetzes vom 11. Dezember 2024. Danach sind die Oberbürgermeister der Sonderstatusstädte ermächtigt, solche Zonen einzurichten. In Fulda liegt diese Aufgabe im Verantwortungsbereich von Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dag Wehner. (Nina Seikel) +++