Sexuelle Übergriffe erwiesen
Masseur einer Therme in Berufungsverhandlung erneut verurteilt
Fotos:ci
26.02.2025 / REGION FD -
Der Fall hatte überregional für Kopfschütteln gesorgt: Vor dem Amtsgericht Fulda war vor zwei Jahren ein 27-jähriger Physiotherapeut zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden, nachdem ihm drei Frauen sexuelle Übergriffe während seiner Massage in einem Wellnesshotel im Landkreis Fulda vorgeworfen hatten. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, doch auch in zweiter Instanz fand das Landgericht die Aussagen der Opfer stringent und glaubwürdig. Der Mann, der nach wie vor in der Therme als Masseur arbeitet, wurde erneut verurteilt.
Nur aus Versehen und Massagefehler?
Wie schon im ersten Verfahren wurde der älteren der beiden Frauen vom Verteidiger vorgehalten, dass sie nach der Behandlung einen Beleg abgezeichnet hatte, der besagte, dass alles in Ordnung gewesen sei und sogar auf dem Formular fünf Euro Trinkgeld angekreuzt hatte. Noch schwerwiegender sei aber die Tatsache, dass sie ihrer Freundin nichts von den angeblichen Übergriffen erzählt hatte und erst eingriff, als sie feststellte, dass diese vom selben Masseur behandelt werden sollte. Als auch sie von Berührungen im Intimbereich und an der Brust berichtet hatte, habe die Ältere versucht, ihr schlechtes Gewissen zu kompensieren, was schließlich in der Anzeige gegen den Mann gemündet habe. Die Beschuldigungen der drei Zeuginnen hielt der Verteidiger für unglaubwürdig und beantragte Freispruch für seinen Mandanten.
Die Nebenklagevertreterin kritisierte vor allem die völlige Uneinsichtigkeit des Angeklagten sowie das Fehlverhalten der Verantwortlichen in der Therme. Sie hätten die Vorwürfe der Frauen rigoros zurückgewiesen, obwohl sie nicht dabei gewesen waren. Selbst, wenn es sich um versehentliche Berührungen gehandelt hätte, wäre eine sofortige Entschuldigung angesagt gewesen. Nur, weil diese verweigert wurde und die reklamierenden Frauen als unglaubwürdig hingestellt worden seien, hätten sich diese überhaupt erst dazu entschlossen, den Masseur anzuzeigen. "Das Verhalten der Vorgesetzten in der Therme war unterirdisch", sagte die Anwältin wörtlich. Beide beantragten, die Berufung als unbegründet abzuweisen.
Zum zweiten Mal verurteilt
Das Gericht folgte der Forderung des Verteidigers nach Freispruch nicht, sondern verurteilte den Angeklagten, der sich in seinem Schlusswort entschuldigt hatte, zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Von der Aussage der dritten Frau zeigte sich Gericht nicht hundertprozentig überzeugt und sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Er muss 1.000 Euro an "Ärzte ohne Grenzen" zahlen und drei Viertel der Kosten des Verfahrens tragen. (Carla Ihle-Becker)+++