"Desinformationen nicht geduldet"

Rekord-Verfügung! O|N gewinnt nach AfD-Manipulationsvorwürfen vor Gericht

OSTHESSEN|NEWS wurde jüngst von unberechtigten Manipulationsvorwürfen der AfD Fulda getroffen. Dank der schnellen Hilfe der Media Kanzlei erwirkte OSTHESSEN|NEWS vor der 3. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main in Rekordzeit eine einstweilige Verfügung. Das Gericht sah die Gefahr einer Desinformation der Öffentlichkeit und reagierte umgehend.
Grafik: O|N

22.02.2025 / REGION - OSTHESSEN|NEWS wurde jüngst von unberechtigten Manipulationsvorwürfen der AfD Fulda getroffen. Die Partei suggerierte, O|N habe eine Online-Kanzlerumfrage gelöscht, weil das Ergebnis unerwünscht gewesen sei. Tatsächlich war ein plötzlicher Stimmenanstieg, ausgelöst durch anonyme IP-Adressen, der Grund für eine automatisierte Abschaltung. Es kam zum Rechtsstreit, den O|N für sich entschieden hat.


Dank der schnellen Hilfe der Media Kanzlei – insbesondere Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider und Rechtsanwältin Carla Irion – erwirkte OSTHESSEN|NEWS vor der 3. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main in Rekordzeit eine einstweilige Verfügung. Das Gericht sah die Gefahr einer Desinformation der Öffentlichkeit und reagierte umgehend.

1. Ausgangslage: OSTHESSEN|NEWS und die Vorwürfe der AfD Fulda

Vor der anstehenden Bundestagswahl hatte OSTHESSEN|NEWS eine Online-Umfrage gestartet, um seine Leserinnen und Leser zu den potenziellen Kanzlerkandidaten Scholz, Merz, Habeck oder Weidel abstimmen zu lassen. Geplant war, die Umfrage bis zu einem bestimmten Zeitpunkt laufen zu lassen.

Nach kurzer Zeit wurde ein auffälliger Zustrom von Stimmen für Alice Weidel registriert. Technische Indikatoren deuteten auf eine potenziell koordinierte Aktion hin, bei der binnen kürzester Zeit zahlreiche Klicks über anonymisierte IP-Adressen erfolgten. Um einen reibungslosen Ablauf und die Datensicherheit zu gewährleisten, griff ein automatisierter Sicherheitsmechanismus und setzte die Umfrage aus.

Nahezu zeitgleich veröffentlichte der AfD-Kreisverband Fulda mehrere Beiträge, in denen er suggerierte, O|N habe die Umfrage "gelöscht", um ein AfD-freundliches Ergebnis zu unterdrücken. Dies war geschäftsschädigend und führte zu einer unmittelbaren Rufschädigung, da damit eine gezielte Beeinflussung der Meinungsbildung unterstellt wurde.

2. Die wahre Manipulation: Indizien gegen die AfD Fulda

Der Kern des Vorwurfs drehte sich schnell ins Gegenteil. Recherchen und technische Protokolle von OSTHESSEN|NEWS zeigten, dass offenbar die AfD Fulda selbst an einer breiten Streuung des Umfragelinks beteiligt war.

Hinweise deuten darauf hin, dass der Link zur OSTHESSEN|NEWS-Umfrage in einschlägigen Telegram-Gruppen kursierte. Dies sorgte für einen untypischen, sprunghaften Anstieg von Stimmen, überwiegend zugunsten der AfD-Kandidatin Alice Weidel. Für ein regionales Medium wie O|N war das Wahlverhalten in dieser geballten Form nicht repräsentativ.

Die Behauptung, OSTHESSEN|NEWS habe "zensiert", ließ entscheidende Details weg. Eine vorübergehende Abschaltung ist bei auffälligen Zugriffszahlen und anonymen IP-Adressen ein gängiges Verfahren, um Missbrauch zu verhindern und die technische Stabilität zu gewährleisten. Es ging also gerade nicht darum, ein unliebsames Ergebnis zu vertuschen, sondern die Umfrage vor Manipulation zu schützen.

3. Der Weg zum Landgericht Frankfurt am Main

Angesichts des reputationsschädigenden Vorwurfs handelte OSTHESSEN|NEWS umgehend und beauftragte die Media Kanzlei Riemenschneider in Frankfurt am Main. Ziel war eine einstweilige Verfügung, um weitere Falschdarstellungen zu unterbinden.

Da die Bundestagswahl unmittelbar bevorstand, sah sich O|N gezwungen, rasch zu agieren. Das Risiko, die Plattform könnte in der öffentlichen Wahrnehmung als manipulierend dastehen, war nicht hinnehmbar – zumal die Vorwürfe die demokratische Willensbildung bei einer bundesweiten Wahl tangierten.

Die Media Kanzlei – insbesondere Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider und Rechtsanwältin Carla Irion – ist auf Medien- und Presserecht spezialisiert. Beide beraten OSTHESSEN|NEWS schon seit mehreren Jahren und waren somit mit den technischen und redaktionellen Abläufen bestens vertraut.

Sofortmaßnahmen: Innerhalb kürzester Zeit wurde der AfD Fulda eine Abmahnung zugestellt, in der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wurde.

Reaktion der Gegenseite: Ein Antrag auf Fristverlängerung wurde gestellt, jedoch ohne die Bedingung zu erfüllen.

Einreichung des Eilantrags: Daraufhin reichten die Anwälte den Antrag auf einstweilige Verfügung unverzüglich beim Landgericht Frankfurt am Main ein.

4. Blitzentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main

Dank schlüssiger Beweise und klarer, lückenloser Argumentation entschied das Gericht im Eilverfahren. Innerhalb weniger Stunden hörte das Gericht den gegnerischen Anwalt telefonisch an und erließ daraufhin den Beschluss.

Das Landgericht Frankfurt folgte der Darstellung der Medienrechtskanzlei, wonach die AfD Fulda irreführende Behauptungen aufgestellt hatte. Die besondere Dringlichkeit war gegeben, da die Falschinformationen im Vorfeld einer Wahl die demokratische Willensbildung beeinflussen konnten.

Die Pressekammer hielt die Argumentation, dass OSTHESSEN|NEWS die Umfrage nicht abgeschaltet hat, da ihr das Ergebnis nicht passt, für überzeugend. Die AfD Fulda hatte hingegen den falschen Eindruck erweckt, OSTHESSEN|NEWS handle parteiisch und schalte Umfrageergebnisse ab, wenn sie den Redakteuren nicht gefielen.

Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, gab es eine umgehende telefonische Anhörung des gegnerischen Rechtsanwalts. Letztlich blieben dessen Einwände erfolglos, da die Media Kanzlei die überzeugenderen Argumente vorgebracht hatte.

5. Rolle von OSTHESSEN|NEWS und der Media Kanzlei

OSTHESSEN|NEWS versteht sich als unabhängiges Nachrichtenportal für die Region Osthessen. "Die falsche Unterstellung, eine parteiische Zensur zu betreiben, hätte unseren Ruf nachhaltig beschädigt. Wir haben deshalb sofort gehandelt und rechtliche Schritte gegen die AfD eingeleitet", erklärt O|N-Chef Christian P. Stadtfeld und betont: "Die Zusammenarbeit mit Dr. Riemenschneider gestaltete sich hochgradig effizient." Gemeinsam wurde eine präzise Dokumentation erstellt. Diese Beweise untermauerten vor Gericht, dass nicht OSTHESSEN|NEWS, sondern die massive externe Einflussnahme für das Aussetzen der Umfrage verantwortlich war.

"Die erfolgreiche einstweilige Verfügung setzt ein Zeichen dafür, dass in Wahlkampfzeiten keine Desinformationen geduldet werden. Wenn solche Behauptungen ungeprüft im Raum stehen bleiben, kann das erhebliche Auswirkungen auf das Meinungsbild der Öffentlichkeit haben. Die rasche Entscheidung beweist zugleich, dass die Justiz in der Lage ist, in dringenden Fällen schnell und effektiv zu handeln", sagt O|N-Geschäftsführer Stadtfeld abschließend.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider macht deutlich: "OSTHESSEN|NEWS wurde hier zu Unrecht einer politischen Einmischung bezichtigt. Das Landgericht Frankfurt hat eindrücklich klargestellt, dass es für solche Unterstellungen keinen Spielraum geben darf – gerade nicht, wenn eine Wahl bevorsteht." Und Rechtsanwältin Carla Irion ergänzt: "Es war wichtig, dass man die AfD Fulda kurz vor der Wahl mit dieser Kampagne nicht durchkommen ließ. Unser gemeinsames Vorgehen mit OSTHESSEN|NEWS hat gezeigt, dass rasches Handeln im Medienrecht oft entscheidend ist."

6. Fazit: Klarheit vor der Bundestagswahl

Mit der einstweiligen Verfügung hat OSTHESSEN|NEWS seinen Ruf verteidigt. Ein möglicher Schaden für das Medienhaus und das Vertrauen seiner Leserschaft wurde erfolgreich abgewendet. Das Gericht machte deutlich, dass Desinformation über angebliche "Zensur" schnell zum Eigentor wird, wenn die wahren Hintergründe – Manipulation durch externe Kreise – ans Licht kommen.

Zeichen für die Demokratie: Wer Tatsachen bewusst verzerrt oder verschweigt, um ein Medium zu diskreditieren, muss mit Rechtsfolgen rechnen – insbesondere dann, wenn Falschbehauptungen zur Täuschung der Wähler beitragen könnten. Die AfD Fulda wurde schriftlich für eine Stellungnahme angefragt, hat sich aber bis zum Fristende am Samstagmorgen um 10 Uhr nicht geäußert. (red) +++

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