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Unrecht Gut gedeiht nicht!

Fast 400.000 D-Mark beim Renovieren gefunden - Vogelsberger Paar angeklagt

Unter dem Gerümpel ihres Hauses fand das Ehehpaar die Riesensumme
Symbolbild: pixabay

16.02.2025 / REGION VB - Ein vermeintlicher Glücksfall führte dazu, dass sich ein Vogelsberger Ehepaar jetzt wegen Unterschlagung und Geldwäsche vor Gericht verantworten musste. Fast 400.000 D-Mark hatte das Paar beim Entrümpeln ihres 2023 erworbenen Hauses in einem alten Nachttisch gefunden, berichtete der Lauterbacher Anzeiger in seiner Ausgabe vom Donnerstag.


Das baufällige und sanierungsbedürftige Anwesen war nach dem Tod des Vorbesitzers für 20.000 Euro an die Eheleute verkauft worden. Anfang Dezember stand die erste große Entrümpelungsaktion an, das Haus sei "total zugemüllt" gewesen, alles habe ausgeräumt werden müssen. Dann habe seine Frau, die eigentlich komplett gegen den Hauskauf gewesen sei, die DM-Scheine, die in zwei Tüten verpackt waren, gefunden, erklärte der Mann vor Gericht. Es handelte sich um eine alte Spekulatius- und eine Kaffeeverpackung aus dem Jahr 1996, die die exakte Summe von 386 680 D-Mark enthielten, schilderte der 49-Jährige bei der Verhandlung am Bielefelder Amtsgericht den vermeintlichen Glücksfund. Zusätzlich befanden sich handschriftliche Notizen bei dem Geld, unter anderem auch eine Einnahmen- und Ausgabenliste.

Fundunterschlagung gleich Geldwäsche?

Gemeinsam fasste das Ehepaar den Plan, das Geld beim Fundbüro abzugeben, in der Hoffnung, es später zurückzuerhalten. Beide wussten, dass der Vorbesitzer Erben hatte, denen das Geld rechtmäßig zugestanden hätte. Um die wahre Herkunft des Fundes zu verschleiern, brachte der Mann die Summe nach Bielefeld zum Fundbüro und behauptete dort, er habe die beiden Tüten auf dem Parkplatz des örtlichen Schwimmbads gefunden. Doch bei der Stadtverwaltung wollte niemand das Geld entgegennehmen und verwies den "ehrlichen Finder" an die Polizei. Dort wurden daraufhin umfangreiche Ermittlungen zur Klärung der Herkunft des Geldes aufgenommen, in deren Zug auch das Haus der Vogelsberger durchsucht wurde.

Beiden wurde wohl erst in diesem Moment bewusst, dass sie sich einer Fundunterschlagung strafbar gemacht hatten. Hilfesuchend hatten sie sich dann an eine Anwältin gewandt, die sie umgehend an die Polizei verwies. Ihren Mandanten wäre ganz offensichtlich gar nicht bewusst gewesen, was Geldwäsche ist, sagte sie bei der Verhandlung zur Verteidigung des Ehepaars. Die Richterin hielt den Angeklagten zwar ihre Geständnisse und Reue zugute, sah aber auch den Tatbestand der vorsätzlichen Geldwäsche als gegeben an, denn es sei ja geplant gewesen, die Summe wieder in Umlauf zu bringen. Beide Angeklagte wurden schließlich zu einer Geldstrafe verurteilt: die Frau zu 1.350, der Mann zu 6.300 Euro. Zusätzlich müssen sie die Verfahrenskosten tragen. Der Fund hat ihnen definitiv kein Glück gebracht.

Die Herkunft der 386.680 D-Mark blieb trotz der polizeilichen Ermittlungen im Dunkeln, das Geld wurde eingezogen und wird sechs Monate nach Rechtskraft des Urteils in Staatseigentum übergehen. (ci)+++

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