20 Verstöße in der Langebrückenstraße
Polizei kontrolliert Verhalten bei "Grünpfeilschild"-Regelung
Fotos: Christian P. Stadtfeld
01.02.2025 / FULDA -
Das Verhalten von Fahrzeugführern bei der "Grünpfeilschild"-Regelung an rot zeigenden Ampeln war am Donnerstag ein Thema, dem sich Polizeibeamte des regionalen Verkehrsdienstes Fulda und Mitarbeiter der Stadtpolizei widmeten. Insgesamt waren Bußgelder im oberen dreistelligen Bereich das Ergebnis der Kontrolle in der Langenbrückenstraße.
Hier nochmal zusammengefasst: Das "Grünpfeilschild" ist die Möglichkeit an Kreuzungen, die durch Ampeln geregelt sind, unter bestimmten Voraussetzungen rechts abzubiegen. Was sind die Voraussetzungen?
- Bei Rotlicht zeigender Ampel, muss der Verkehrsteilnehmer zunächst an der Haltelinie vor der roten Ampel anhalten - das Fahrzeug muss stehen.
- Wenn der Fahrzeugführer dann eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen kann, darf er vorsichtig mit dem Abbiegevorgang beginnen.
- Nötigenfalls muss er nochmals an der Sichtlinie anhalten.