Kein Teil der Kreisverordnung
Waffenverbotszone: Bahnhof bereits durch Bundeswaffengesetz abgedeckt
Archivfotos: O|N/Hans-Hubertus Braune
30.01.2025 / KREIS HEF-ROF -
Am Samstag tritt die Waffenverbotszone in Bad Hersfeld in Kraft. Sie umfasst die Innenstadt Bad Hersfelds sowie das Gebiet bis zum Bahnhofsvorplatz und den Schilde-Park. Der Bahnhof gehört indes nicht dazu, da dieser bereits durch das Bundeswaffengesetz abgedeckt ist.
Die Rechtsverordnung gilt – genau wie der ursprüngliche Antrag der Stadt – allerdings nicht für den Hauptbahnhof. Das Bundeswaffengesetz, das am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, regelt mit Paragraf 42b Abs. 1, dass das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr verboten ist. Weiterhin ist festgelegt, dass dies ebenso für Bahnhofsgebäude gilt, wozu auch Bahnsteige und deren Zuführungen zu rechnen sind. Die Zuständigkeit liegt demnach allein beim Bund, nicht bei der Kreisordnungsbehörde.
Sorgfältiger Prozess ermöglichte Ausweitung der Verbotszone
Der vom Stadtparlament beschlossene Antrag auf Einrichtung der Waffenverbotszone in Bad Hersfeld wurde von der Kreisordnungsbehörde nach gemeinsamer Prüfung und in Rücksprache mit Bad Hersfelds Bürgermeisterin Anke Hofmann als Repräsentantin der Stadt sowie mit dem Polizeipräsidium Osthessen ausgeweitet. Ursprünglich hatte der Antrag der Stadt nur den Innenstadtring umfasst. Der sorgfältige, detaillierte und rechtssichere Genehmigungs-Prozess hatte die Ausweitung der Waffenverbotszone ermöglicht.Landrat Torsten Warnecke dankt allen Beteiligten für die gemeinsame zielführende Zusammenarbeit und betonte den enormen Aufwand, der mit der Genehmigung der Waffenverbotszone verbunden war: "Die Prüfung dieses Antrags hat erhebliche Ressourcen und intensive Abstimmungen erfordert. Mein Dank gilt allen Beteiligten – vor allem bei der Polizei und bei den Fachabteilungen der Stadt- und Kreisverwaltung. Gemeinsam haben wir eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für die Waffenverbotszone geschaffen."
"Sowohl die Änderung des Bundeswaffengesetzes als auch die Anpassung der Durchführungsverordnung des Landes waren für das Aufstellen einer Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone in Bad Hersfeld essenziell. Daher hatten wir gemeinsam am 28. Oktober die Entscheidung getroffen, die neue Rechtslage abzuwarten und entsprechend in unseren Genehmigungs-Prozess einzubinden", so Warnecke. (pm/kku)+++
Grafik: Landkreis Hersfeld-Rotenburg