Messerstich in die Leber war Notwehr
Dreimal Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung im Schlossgartenfall
Fotos: ci
13.01.2025 / FULDA -
"Das Entstehen und der Verlauf der angeklagten Taten sowie das Aussageverhalten mancher Zeugen war schwer nachvollziehbar", konstatierte Richter Joachim Becker am Montagmorgen bei der Urteilsverkündung wegen der brutalen Schlägerei im Schlossgarten vom Juli 2023. Die sich zum Teil widersprechenden Schilderungen des Tathergangs hätten ein unvollständiges Bild ergeben, weil einige Puzzleteile nicht zusammenpassten. Trotzdem wurden alle drei Angeklagten jeweils zu Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs verurteilt.
Der zur Tatzeit 19-jährige Hauptangeklagte wurde als Heranwachsender mit Entwicklungsverzögerung nach Jugendstrafrecht zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht hatte festgestellt, dass der von ihm geführte potentiell lebensgefährliche Messerstich in den Unterbauch in Notwehr geschehen war, weil er seinem tätlich angegriffenen Kumpel zu Hilfe kommen wollte. "Zur Verdeutlichung seines Unrechts muss er zusätzlich zwei Wochen Jugendarrest absitzen und dem Opfer 300 Euro bezahlen.
Der dritte Angeklagte, der zur Tatzeit 22 Jahre alt war, wurde hingegen nach Erwachsenenstrafrecht zu eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde angerechnet, dass er bisher keine Vorstrafen hat und eine günstige Sozialprognose aufweist. Er muss dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Opfer hatte selbst für Eskalation gesorgt
Dass der Geschädigte einen Freund telefonisch aufforderte in den Schlossgarten zu kommen, "um etwas zu klären", habe die Situation gefährlich verschärft. Wegen des nichtigen Anlasses sei er glaubwürdigen Zeugenaussagen zufolge "ausgesprochen aggressiv, in Rage und auf 180 gewesen." Was sich anschließend tatsächlich an der Treppe abgespielt habe, sei nicht vollkommen geklärt, die Zeugenaussagen selektiv und widersprüchlich, so der Richter.
Gegen das Urteil kann noch das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden. (Carla Ihle-Becker)+++
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