Datenschützer äußern Bedenken
Ab 15. Januar: Elektronische Patientenakte startet in Pilotphase
Symbolfotos(2): pixabay
15.01.2025 / REGION -
Ab dem 15. Januar soll sie kommen und die medizinische Versorgung in Deutschland auf ein neues, zeitgemäßes Niveau heben: die elektronische Patientenakte. Ziel des Projekts ist es, die Behandlung der Patienten zu verbessern und sowohl den Patienten als auch den Behandlern die Therapie zu erleichtern.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein System, das gesundheitsrelevante Daten von Patienten auf einer einzigen Plattform speichern und bearbeiten kann. Neben Diagnosen können hier auch Medikamentenpläne, Laborergebnisse und beispielsweise Röntgenbefunde eingepflegt, bearbeitet und vom Nutzer eingesehen werden.Am 15. Januar 2025 startet eine Pilotphase, in der die ePA in Modellregionen getestet werden soll. Dabei wird die elektronische Patientenakte in 250 Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken bundesweit erprobt. In einem weiteren Schritt soll sie dann allen Menschen in Deutschland ab dem 15. Februar zur Verfügung stehen. In den kommenden Monaten werden die verschiedenen Möglichkeiten der ePA in weiteren Stufen freigeschaltet.
Zudem steigert die ePA die Effizienz des Gesundheitssystems. Der Dokumentationsaufwand wird deutlich abnehmen, und doppelte Diagnostik kann vermieden werden. In Zeiten steigender Kosten muss die Politik Wege finden, den Gesundheitssektor besser und kostengünstiger zu gestalten.
Datenschützer äußern Bedenken
In den letzten Wochen ist eine Diskussion um den Datenschutz der elektronischen Patientenakte entbrannt. Datenschützer des Chaos Computer Clubs (CCC) bemängeln Sicherheitslücken im System. Diese seien laut dem Bundesgesundheitsministerium jedoch bereits geschlossen worden. Ein bitterer Beigeschmack bleibt. Zur Steigerung der Akzeptanz der ePA muss die Einführung nun reibungslos und skandalfrei erfolgen, denn das Potenzial und der positive Nutzen sind enorm. Wer nicht an der ePA teilnehmen möchte, hat durch die sogenannte "Opt-out"-Regelung die Möglichkeit, zu widersprechen. (Adrian Böhm) +++