Spezielle Hinweise für die Briefwahl
Verkürzte Fristen für die Bundestagswahl 2025: Informationen des Wahlamtes
Symbolbild: Stadt Fulda
11.01.2025 / FULDA -
Die Vorbereitungen des Wahlamtes der Stadt Fulda für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf vollen Touren. Vor allem Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, sollten angesichts der verkürzten Fristen einiges beachten, um sicherzugehen, dass ihre Stimme pünktlich eintrifft.
Grundsätzlich sollen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar 2025 erhalten. Ist das nicht der Fall, sollten sich Betroffene möglichst umgehend an das Wahlamt wenden. Unabhängig vom Eintreffen der Wahlbenachrichtigung ist eine Registrierung für die Briefwahl auch jetzt schon möglich, entweder über die Webseite www.wahlen-fulda.de, per E-Mail an wahlen@fulda.de oder schriftlich an Bürgerbüro - Wahlen, Schlossstr. 1, 36037 Fulda. Im Antrag muss der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Adresse angegeben werden. Der Antrag auf Briefwahl kann bis spätestens 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Aufgrund der verkürzten Fristen wird das Wahlamt die Stimmzettel erst später als üblich verschicken können, voraussichtlich circa zwei bis drei Wochen vor der Wahl. Das Bürgerbüro weist daher darauf hin, dass die zugestellten Briefwahlunterlagen schnellstmöglich ausgefüllt und an das Bürgerbüro zurückgesendet werden sollten. Empfohlen wird, nach Möglichkeit die Unterlagen persönlich dort abzugeben bzw. in den Briefkasten am Wahlcontainer im Schlosshof zu werfen, um Postlaufzeiten zu vermeiden.
Bei Fragen zur Wahl steht das Bürgerbüro gerne zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen finden Sie auch online auf www.wahlen-fulda.de. Das Wahlamt befindet sich im Bürgerbüro, Schlossstraße 1, 36037 Fulda. Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr. Telefon: (0661) 102-3344. E-Mail: wahlen@fulda.de (pm)+++