Weil sie sich vom Angeklagten getrennt hatte
Dauer-Stalking macht Opfer krank - Auto mit Kot und Urin beschmiert
Fotos: ci
10.01.2025 / FULDA -
Ob den Angeklagten wirklich die Tatsache zur Einsicht gebracht hat, dass er wegen einer Vielzahl übler Nachstellungen (so der juristische Begriff für Stalking) über Weihnachten und Silvester in Untersuchungshaft verbringen musste, sei dahingestellt. Sein Verteidiger und auch Richter Ulrich Jahn fanden die Reuebekundungen des 58-Jährigen vor Gericht glaubhaft. Angeblich habe er nicht gemerkt, wie sehr seine fortgesetzten Racheaktionen seine Ex-Freundin in Angst, Schrecken und unter Druck setzten und das bis heute tun. Die junge Frau ist seit Mai letzten Jahres wegen permanentem Stress, Anspannung, Erschöpfungszuständen und Schlafstörungen in Behandlung und arbeitsunfähig. "Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus, denn dann steht er wieder da!", sagte sie am Donnerstag vor Gericht.
Peilsender am Auto angebracht, Fäkalien geworfen, fast umgefahren
Besondere Brisanz hatte für Richter Jahn die Tatsache, dass sich vier Lang- und eine Kurzwaffe in seinem Besitz befinden. Er veranlasste, dass diese noch am selben Tag behördlich eingezogen und mit Einverständnis des Angeklagten verkauft werden. "Sie wirken ja hier jetzt ganz verständig, aber man kann nun mal niemandem in den Kopf gucken", sagte der Richter. Er wies übrigens darauf hin, dass man wegen solches Fehlverhaltens mit einem Fahrzeug auch den Führerschein "wegen charakterlicher Mängel" entzogen bekommen könne.
In ihrem Plädoyer wies die Staatsanwältin darauf hin, dass die angeklagten Sachverhalte feststünden, weil sie der Angeklagte vollumfänglich zugegeben habe. Die Vielzahl seiner Handlungen hätten die Frau krank gemacht. Sie plädierte für eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 2.000 Euro. Die Anwältin der Frau sah sogar einen besonders schweren Fall von Nachstellung. Trotz einer Gefährderansprache durch die Polizei habe er sich nicht an die Auflagen gehalten, sondern weitergemacht. "Er wollte meine Mandantin gezielt leiden sehen!"
Der Verteidiger nahm seinen Mandanten in Schutz: Dieser habe sehr unter der Trennung gelitten und trauere der Beziehung nach. "Es ist ja auch eine hübsche Frau", wiederholte der Anwalt zweimal. Eine Freiheitsstrafe sei nicht notwendig, die Untersuchungshaft habe den 58-Jährigen geläutert.
Richter Ulrich Jahn folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann wegen Nachstellung und drei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss der Angeklagte 2.000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Außerdem darf er die Innenstadt von Fulda und einen Bereich in Ziehers-Nord weder befahren noch betreten. Wenn er gegen diese Auflagen verstößt, muss er die Haftstrafe absitzen. Das Urteil hat bereits Rechtskraft erlangt. (Carla Ihle-Becker) +++