"Ein guter Tag für den Schutz von Frauen"
Fußfessel nach spanischem Modell wird in Deutschland erstmalig angewendet
Fotos: Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
07.01.2025 / WIESBADEN -
Hessens Justizminister Christian Heinz und die Sächsische Justizministerin Constanze Geiert haben an diesem Dienstag mitgeteilt, dass es den ersten Fall in Deutschland gibt, bei dem die Fußfessel nach dem spanischen Modell angewendet wird.
"Zum ersten Mal wird die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Sachsen angewendet. Bei der zu schützenden Person handelt es sich um die Ex-Frau des Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Das Kontakt- und Annäherungsverbot wird nun bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Heute ist ein guter Tag für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt", sagten die beiden Justizminister und ergänzten: "Für uns ist klar, dass dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt sein kann. Wir wollen die neue so genannte DV-Technik zum Schutz vor häuslicher Gewalt weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprechen für sich. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz ein."
Unterschied zu spanischem Modell
Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Die Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, bietet eine technische Lösung durch die sogenannte DV-Technik. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.