Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro
Papier-Führerscheine stehen vor dem Aus
Symbolfotos: Pixabay
07.01.2025 / REGION -
Betroffen davon sind diejenigen, die noch im Besitz eines grauen oder rosa Papier-Führerscheins sind. Ältere Kartenführerscheinen, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab 2026 umgetauscht werden. Diese Regelung ist für alle Autofahrer verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Im Ausland kann es mit dem alten Führerschein zudem etwa beim Anmieten eines Fahrzeugs zu Problemen kommen.
Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein - erst bis zum 19.01.2033 tauschen.
Führerscheinumtausch leicht gemacht
Die Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge wie Motorrad oder Pkw, bleibt auch nach dem Umtausch des Führerscheins bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch des Pkw- oder Motorrad-Führerscheins nicht verbunden. Der Umtausch der Fahrerlaubnis kann bei der zuständigen Führerscheinzulassungsstelle beantragt werden. Für den Umtausch wird ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) und der aktuelle Führerschein benötigt. Im Regelfall beträgt die Gebühr für den Umtausch mit Direktversand des Führerscheins an den Antragstellenden nach Hause 31,90 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Neu ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis. Juristisch besteht allerdings ein Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. So wird zum Beispiel beim LKW die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE auf fünf Jahre befristet, der Führerschein aber auf 15 Jahre. Ausnahmen bei Bus, Traktor und Lkw
"Besteht aufgrund der Führerscheinklasse eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr, zum Beispiel bei Schwerkraftfahrzeugen, Bussen oder Traktoren, dann können in Einzelfall noch weitere Dokumente angefordert werden", erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Die Eintragung der Klasse T (Traktor) wird etwa nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt.