Regelungen zum Jahreswechsel
Silvester in der Domstadt: Hier gilt wieder Böllerverbot
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31.12.2024 / FULDA -
Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Menschen eine beliebte Tradition bei der Feier des Jahreswechsels. Allerdings kommt es durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern und fehlende Sicherheitsabstände alljährlich zu großen Schäden. Aus diesem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ausnahmslos verboten. Als Sicherheitsabstand wird durch den Gesetzgeber eine Zone von acht Metern um die genannten Gebäude definiert.
Gefahr ist zu hoch
Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegel oder Dachluken in Gebäude geraten.
Gleichzeitig appelliert das Ordnungsamt an die Menschen, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. In einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zusätzliche Mülleimer aufgestellt. (nia/pm) +++
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