Bezahlkarte wird ab 16. Dezember ausgegeben
MP Rhein: "Ein wichtiges Instrument zur Begrenzung irregulärer Migration"
Symbolbild: Pixabay
14.12.2024 / WIESBADEN -
Es gibt Neuigkeiten: Vom 16. Dezember 2024 an wird die Bezahlkarte in Hessen an Geflüchtete ausgegeben. Das haben Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialministerin Heike Hofmann am Freitag in Wiesbaden bekanntgegeben.
Verfügbarer Bargeldbetrag liegt bei 50 Euro
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten in der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 unter Hessens Vorsitz die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen, mit der nahezu alle Waren des täglichen Bedarfs erworben werden können. Zudem verständigten sich die Regierungschefinnen und Regierungschef im Juni dieses Jahres auf eine einheitliche Bargeldsumme. Der verfügbare Bargeldbetrag liegt bei 50 Euro, von dem in individuellen Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
"Ein zusätzlicher, wesentlicher Baustein"
Die Übernahme der Kosten der Einführung durch die Landesregierung ist ein zusätzlicher, wesentlicher Baustein." In Hessen koordiniert eine eigens im Regierungspräsidium Gießen eingerichtete Koordinierungsstelle die Einführung der Bezahlkarte, um die Behörden zu entlasten und den organisatorischen Aufwand zu reduzieren. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern.
Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in Geschäften eingesetzt werden, die Visa akzeptieren. Außerdem kann an allen Geldautomaten in Deutschland und bei teilnehmenden Einzelhändlern im Rahmen des Einkaufs kostenlos Geld abgehoben werden – bis zum maximal verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro. Die Karte kann sowohl als physische Karte ausgegeben werden als auch zur Nutzung über eine App. Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen.