Ersthelfer zu leichtsinnig?
Nach tragischem Unfall mit getöteten Polizisten auf der A4 : Opfer mitschuldig
Archivfotos: O|N/ Gerhard Manns
12.12.2024 / FRANKFURT AM MAIN/KIRCHHEIM -
Zehn Jahre nach dem tragischen Unfall auf der A4 am 30.11. 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt letzte Woche ein Urteil verkündet: Die Beamten der Bundespolizei - und somit auch der getötete Polizist selbst - tragen demnach selbst die Mitschuld an der Tragödie.
Verkehrswidriges und fahrlässiges Verhalten der Beamten
Der beklagte Fahrer war wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Dem jetzigen Urteil des OLG zufolge haben sich die Beamten verkehrswidrig verhalten. "Halten sich Polizisten nach Sicherung einer Unfallstelle noch knapp eine halbe Stunde nach einem vorausgegangenen Unfallereignis am Rand der linken Fahrbahn einer Autobahn auf dem ca. 70 cm breiten Zwischenstreifen zwischen dem Fahrbahnrand und der auf dem Mittelstreifen befindlichen Betonschutzwand auf, ohne den herannahenden Verkehr ausreichend zu beobachten und sich hinter die Betonschutzwände zu begeben, und werden sie deshalb tragisches Opfer eines weiteren Verkehrsunfalls, trifft sie eine Mitschuld", heißt es im Urteil. Das Betreten einer Autobahn sei zudem nur in Ausnahmefällen erlaubt und sollte "nur mit höchstmöglicher Sorgfalt und so kurz wie möglich erfolgen". Die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeber der Polizisten hatte den Fahrer, den Fahrzeughalter und die Versicherung auf Schadenersatz verklagt. (ms) +++