Zeit für Weihnachtsgeschenke
alt & partner: Geschenke richtig versteuern!
Foto: Pixabay
06.12.2024 / ANZEIGE -
Geschenke vom Unternehmer an Geschäftspartner und Geschäftsfreunde
Die Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner können grundsätzlich als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Unproblematisch sind diejenigen Geschenke, deren Kaufpreis weniger als 50 Euro pro beschenkter Person und Jahr beträgt.Hinweis
Sollte das Geschenk für den Geschäftspartner ausschließlich im Betrieb nutzbar sein, dann gilt die 50-Euro-Freigrenze nicht. Das Geschenk darf in diesem Fall auch mehr als 50 Euro kosten.
Wer seinem Geschäftsfreund zum Geburtstag ein Geschenk für 30 Euro gemacht hat, hat für das Weihnachtsgeschenk im selben Jahr nur noch 20 Euro frei, wenn er alle Geschenke von der Steuer absetzen will. Liegt die Gesamtsumme der Geschenke in einem Jahr über 50 Euro, entfällt der Steuervorteil für den Schenker insgesamt. Es liegen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben vor.
Geschenke vom Chef an Mitarbeiter
Weihnachtsgeschenke sind nur bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei. Für die sogenannte 50-Euro-Freigrenze ist kein persönlicher Anlass erforderlich, sodass Arbeitgeber die monatliche Freigrenze das ganze Jahr über ausreizen kann. Wichtig ist jedoch, dass die Freigrenze im Monat Dezember nicht bereits durch andere Sachleistungen an Mitarbeiter ausgeschöpft wird, zum Beispiel für einen Tankgutschein. Ist die Freigrenze überschritten, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Beim Schenker sind die Ausgaben als Betriebsausgabe abzugsfähig und wirken sich steuermindernd aus.
Geschenke vom Mitarbeiter
Mitarbeiter, die erfolgsabhängig bezahlt werden, können berufliche Gründe haben, Mitarbeiter oder Kunden zu beschenken. Liegt eine berufliche Veranlassung für ein Geschenk vor, dann kann der Aufwand für das Geschenk in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.Beispiel
Ein leitender Angestellter macht seinen Mitarbeitern als Anerkennung für besondere Leistungen und Erfolge ein Geschenk.
Ein Angestellter im Außendienst macht Kunden zur Akquise ein Geschenk und die Kosten werden nicht vom Arbeitgeber erstattet.
Die Geschenke dürfen jedoch auch hier nur bis zu 50 Euro pro Beschenktem und Jahr kosten, damit die Ausgaben als Werbungskosten absetzbar sind.
Was muss der Beschenkte beachten?
Der Geschäftspartner muss eine Einnahme im Wert des Geschenks versteuern. Der Arbeitnehmer muss Geschenke versteuern, soweit die 50-Euro-Freigrenze überschritten ist.Um diese Versteuerung abzuwenden, gibt es die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG für Geschenke an Geschäftsfreunde an oder an Mitarbeiter. Der Schenker muss die Pauschalsteuer ans Finanzamt überweisen und der Beschenkte kann sich uneingeschränkt über das Geschenk freuen. Vorsicht: Bei der Ermittlung der 50 Euro – Grenze ist die ggf. übernommene Pauschalsteuer mit einzurechnen.
Das Wahlrecht muss der Schenker für die jeweilige Gruppe einheitlich für alle Zuwendungen eines Jahres ausüben. In diesem Fall muss der Schenker dem Beschenkten unbedingt mitteilen, dass er die Steuer für ihn bereits übernommen hat.
Hinweis
Pro Person und Jahr dürfen maximal Geschenke mit einem Wert bis 10.000 Euro pauschal versteuert werden. Dieser Höchstbetrag gilt auch für einzelne Geschenke.
Für kleinere Präsente mit einem Wert von weniger als 10 Euro wird keine Steuer fällig, weder für den Schenkenden noch für den Beschenkten.
Sprechen Sie uns im Hinblick auf Fragen zur steuerlichen Behandlung von Geschenken an, wir helfen Ihnen gerne weiter. https://www.alt-partner.de/ +++