Chance für effizientere Prozesse
E-Rechnung wird Pflicht: alt & partner klärt auf
Fotos: alt & partner
04.12.2024 / ANZEIGE -
Was ändert sich ab 2025?
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Eine Rechnung gilt nur dann als elektronische Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt wird, das maschinell lesbar und weiterverarbeitbar ist. PDF-Dateien, die per E-Mail versandt werden, zählen nicht dazu.Ab 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Für die Ausstellung solcher Rechnungen gibt es Übergangsfristen, damit Betriebe ausreichend Zeit haben, ihre Prozesse anzupassen.
Ihre Vorteile mit alt & partner
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen muss keine Belastung sein. Wir von alt & partner zeigen Ihnen, wie Sie durch optimierte Abläufe Zeit und Kosten sparen können. Ob Beratung zur richtigen Formatwahl, technische Integration oder die Schulung Ihrer Mitarbeitenden – wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Praxisnähe zur Seite.Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Rechnungsprozesse zukunftssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer individuellen Unterstützung! +++