Chance für effizientere Prozesse

E-Rechnung wird Pflicht: alt & partner klärt auf

alt & partner: Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Fulda.
Fotos: alt & partner

04.12.2024 / ANZEIGE - Die Digitalisierung hält weiter Einzug in die Unternehmenswelt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen nutzen. Viele fragen sich: Was genau bedeutet das für meinen Betrieb? Welche Formate sind zulässig, und wie gelingt die Umstellung? alt & partner – Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Fulda – hilft Ihnen dabei, die neuen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Chance für effizientere Prozesse zu nutzen.


Was ändert sich ab 2025?

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Eine Rechnung gilt nur dann als elektronische Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt wird, das maschinell lesbar und weiterverarbeitbar ist. PDF-Dateien, die per E-Mail versandt werden, zählen nicht dazu.

Ab 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Für die Ausstellung solcher Rechnungen gibt es Übergangsfristen, damit Betriebe ausreichend Zeit haben, ihre Prozesse anzupassen.

Ihre Vorteile mit alt & partner

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen muss keine Belastung sein. Wir von alt & partner zeigen Ihnen, wie Sie durch optimierte Abläufe Zeit und Kosten sparen können. Ob Beratung zur richtigen Formatwahl, technische Integration oder die Schulung Ihrer Mitarbeitenden – wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Praxisnähe zur Seite.

"Wäre das nicht ne coole Sache, wenn Sie in Ihrem Unternehmen keine zerknitterten Papierrechnungen mehr auf dem Schreibtisch liegen hätten oder einen Papierstau am Drucker beheben müssten?" – scherzt Deniz Arican, Steuerberater und Partner bei alt & partner.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Rechnungsprozesse zukunftssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer individuellen Unterstützung! +++

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