Problem-Partydroge

Stadt sieht keine Möglichkeit, gegen Lachgasverkauf vorzugehen

Wird auch in Fulda durch eine Gefahrenabwehrverordnung der Lachgasverkauf verboten werden?
Symbolfoto: picture alliance / ABBfoto

24.11.2024 / FULDA - Der Lachgasverkauf in einem Ladengeschäft in der Robert-Kircher-Straße in Fulda war erst im Mai in der Stadtverordnetenversammlung Thema. In den letzten Monaten haben etliche Städte und Kreise Gefahrenabwehrverordnungen auf den Weg gebracht, um den Verkauf der Partydroge an Minderjährige zu verbieten. Die Stadt Fulda sieht dafür momentan keine Möglichkeit.


In der Stadtverordnetenversammlung im Mai hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angefragt, ob es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe, den Verkauf von hochprozentigem Alkohol und Drogen in dieser Form zu unterbinden. Ordnungsdezernent Dag Wehner erläuterte, dass sämtliche Waren, die in dem Automatenkiosk in der Robert-Kircher-Straße in Fulda angeboten werden, in der dort praktizierten Weise veräußert und legal erworben werden dürften. Durch technische Vorrichtungen an den Automaten sei sichergestellt, dass Altersbeschränkungen eingehalten werden, also Minderjährige keine für sie nicht erlaubten Artikel erwerben könnten. Der Magistrat sehe es mit Bedauern, dass momentan keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben seien, den Verkauf von Lachgas zu untersagen: "Wir haben keine rechtliche Handhabe als Stadt, die Bundes- und Landesebene ist gefragt", so Wehner.

Gesetzesentwurf gebilligt

Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), nach dem Lachgas und andere Substanzen unter ein gesetzliches Umgangsverbot für neue psychoaktive Stoffe fallen soll, wurde jetzt im Bundeskabinett gebilligt. Außerdem soll einein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot für Jugendliche kommen. Um Kontrollen im öffentlichen Raum zu ermöglichen und auch explizit den Konsum auf Spielplätzen zu untersagen, hat die Hanauer Stadtverordnetenversammlung jetzt eine Gefahrenabwehrverordnung ins Spiel gebracht. Etliche Kreise und Städte bundesweit haben dies bereits in den letzten Monaten getan.

Die Stadt Fulda dagegen sieht momentan keine Möglichkeit, gegen den Verkauf von Lachgaskartuschen im Stadtgebiet vorzugehen: "Auch die Gefahrenabwehrverordnung ist hierfür aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument: Denn ein auf das Stadtgebiet Fulda örtlich begrenztes Konsum- oder Verkaufsverbot für ein Produkt, dessen Vertrieb und Konsum bundesweit legal ist, müsste sich auf örtliche Besonderheiten stützen. Diese sind aber für das Stadtgebiet Fulda nicht festzustellen. Die Verkaufsstellen von Lachgaskartuschen im Stadtgebiet sind bekannt. Diese Örtlichkeiten werden vom Ordnungsamt auch hinsichtlich etwaiger Auffälligkeiten regelmäßig in Augenschein genommen. Bislang waren dabei weder eine auffällige Steigerung beim Lachgas-Missbrauch noch besondere örtliche 'Konsum-Hot-Spots' feststellbar", erklärt die Stadt Fulda und verweist auf den Gesetzesentwurf, der den Verkauf von Lachgas, insbesondere über Automaten und Spätkaufläden sowie an Minderjährige, einschränken soll. (mau) +++

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