84 Beschuldigte und 623 Speichermedien
Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern auch in unserer Region!
Symbolfoto: Pixabay
18.11.2024 / WIESBADEN -
Kinder zählen zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft - sie benötigen besonderen Schutz. Die hessische Polizei ist daher im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften einmal mehr gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen vorgegangen: Ermittlerinnen und Ermittler haben im Rahmen einer konzertierten Aktion zwischen Montag und Freitag, 11. und 15. November, 85 Wohnungen, Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht. Das Hessische Landeskriminalamt koordinierte den Einsatz - Darunter Wohnungen in Fulda und den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Main-Kinzig und dem Vogelsberg.
Den 84 Beschuldigten werden überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie oder sexueller Missbrauch von unter 18-Jährigen zur Last gelegt. In zwei Fällen steht der Verdacht der Vergewaltigung im Raum, in einem Fall der Vorwurf der sexuellen Nötigung. 23 der Beschuldigten mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die Durchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten - 83 Männer und eine Frau - im Alter von 14 bis 74 Jahren untereinander nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Marburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg und Wetterau.
Eigenmächtige Ermittlungen schaden
Immer wieder erhält die Polizei Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern, die sich im Internet selbstständig auf die Suche nach kinderpornografischem Material begeben haben. Auch kommt es vor, dass sich erwachsene Privatpersonen im Netz als Kind ausgeben, um Treffen mit mutmaßlichen Sexualstraftätern zu verabreden. Kurz vor dem Treffen wird die Polizei dann informiert und aufgefordert, zum Treffen zu kommen und vor Ort den mutmaßlichen Straftäter festzunehmen. Beide Vorgehensweisen sind nicht im Sinne der Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur die Strafverfolgungsbehörden haben die gesetzlichen Befugnisse, in diesem Deliktsfeld Beweise zu sammeln und zu sichern. Alle anderen können sich durch diese eigenmächtigen Ermittlungen strafbar machen. Selbstjustiz kann zudem die Polizeiarbeit erschweren und den Ermittlungserfolg gefährden, etwa, indem mutmaßliche Beschuldigte aufmerksam gemacht werden, Beweismittel vernichten und in der Folge nicht mehr ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können.Wenngleich die persönliche Betroffenheit - gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten - sehr hoch ist, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auf die Arbeit der hierfür durch den Rechtsstaat vorgesehenen Sicherheitsbehörden vertrauen. Betroffene und Zeugen sollten sich mit Hinweisen direkt an die örtlich zuständige Polizei wenden. Ihr, und nicht Privatperso-nen, obliegt die Verfolgung von Straftaten. Ungeachtet dessen ist die Polizei auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und nimmt jederzeit Hinweise entgegen. (ms/pm) +++
Symbolfoto: ON/Henrik Schmitt