Noch steiniger Weg bis zur Einführung
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht in den Startlöchern
Symbolbild: pixabay
17.11.2024 / REGION -
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht in den Startlöchern: Endlich, könnte man meinen, kommt die Medizin in Deutschland im 21. Jahrhundert an. Wird die ePA so umgesetzt, wie sie vom Gesetzgeber geplant ist, sollte damit das umständliche Anfordern von Vorbefunden anderer Krankenhäuser per Fax und das manuelle Einspeisen von Medikationsplänen in das Klinik- oder Praxissystem ein Ende haben. Der Weg bis zur vollen Umsetzung wird allerdings steinig.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll am 15.01.2025 beginnen. Derzeit informieren die Krankenkassen ihre Versicherten über diesen Prozess. Laut Fahrplan des Bundesgesundheitsministeriums startet die ePA im Januar mit Medikationslisten, Arztbriefen und Befundberichten. Eine Übersicht über bereits verordnete und geänderte Medikamente soll ab Sommer 2025 verfügbar sein. Im letzten Schritt, ab 2026, sollen auch Laborbefunde integriert werden. Der Gesetzgeber erhofft sich von der ePA einen besseren Austausch medizinischer Informationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern.
Die ePA soll dabei von den Versicherten über eine App gesteuert werden. Dies hat den Vorteil, dass Patienten einen genauen Überblick über alle Befunde behalten und bei Arztbesuchen besser informiert sind.
Damit die ePA ein Erfolg wird, muss sie von Anfang an perfekt funktionieren. Sie wird in kritischen Situationen zum Einsatz kommen und hochsensible Patientendaten enthalten. Um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und zu erhalten, darf es weder IT-Pannen noch Datenlecks geben. Zudem können Versicherte selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre Daten hat und so den Schutz ihrer Krankenakte erhöhen. Hierfür ist eine umfassende und frühzeitige Aufklärung notwendig. Menschen, die sich um ihre Daten sorgen, muss klar sein, dass diese spätestens bei der Abrechnung von Leistungen digital bei der Krankenkasse vorliegen. Die ePA ändert daran nichts Wesentliches.
Der Gesetzgeber und insbesondere das Bundesgesundheitsministerium müssen sich jedoch im Klaren sein: Soll die elektronische Patientenakte ein Erfolg werden, muss sie von Anfang an reibungslos funktionieren. (Adrian Böhm) +++
Symbolbild: pixabay
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