18. November bis 06. Dezember

Vollsperrung: L3170 "Bahnhofsstraße" und Wiedegasse

In Kürze: Ab Montag, dem 18. November 2024, bis voraussichtlich Freitag, 06. Dezember 2024, werden die "Bahnhofstraße" (L3170) und die bisherige innerörtliche Umleitungsstrecke über die "Wiedegasse" in der Kerngemeinde Eiterfeld voll gesperrt.
Symbolbild: O|N / Moritz Bindewald

11.11.2024 / EITERFELD - In Kürze: Ab Montag, dem 18. November 2024, bis voraussichtlich Freitag, 06. Dezember 2024, werden die "Bahnhofstraße" (L3170) und die bisherige innerörtliche Umleitungsstrecke über die "Wiedegasse" in der Kerngemeinde Eiterfeld voll gesperrt, so die Straßenverkehrsbehörde Eiterfeld in einer Pressemitteilung.



Der überörtliche Verkehr wird ab Eiterfeld-Ortsmitte weiträumig über Ufhausen-Leibolz und in umgekehrter Fahrtrichtung umgeleitet. Der innerörtliche Verkehr wird ab der Kreuzung Eiterfeld-Ortsmitte in Fahrtrichtung Osten (Leibolz-Rasdorf-Geisa) in diesem Zeitraum aufgrund des Baufortschritts ebenfalls nicht mehr möglich sein. Lediglich der Anliegerverkehr kann noch bis zur Einmündung "Wiedegasse" kommen, dort besteht jedoch keine Wendemöglichkeit.

So wird umgeleitet

Anlieger-/Kundenverkehre, der Firmen im Gewerbepark "Im Leibolzgraben" oder der östlich von der Kreuzung in der Ortsmitte von Eiterfeld gelegenen Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufs-märkte können diese leider auch nur über die ausgeschilderte Umleitungsstrecke Eiterfeld-Ufhausen-Leibolz-Eiterfeld erreichen. Die "Bushaltestelle Evangelische Kirche" wird im genannten Zeitraum nicht bedient. Betroffen hiervon sind die Linien 70, 78 und 80. Die Fahrgäste werden um ihr Verständnis gebeten. Um die Sicherheit für die Busse zu gewährleisten, werden diese ab Leibolz über die Karl-Ebner-Straße - Milchstraße- L 3380- nach Eiterfeld und umgekehrt geleitet.

Verkehrsteilnehmende werden gebeten, in den Umleitungsstrecken nicht zu halten oder zu parken, da diese im Bedarfsfalle durch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr benötigt werden und zügig befahren werden müssen, um die Hilfsfristen nicht unnötig zu verlängern oder zu überschreiten, appelliert der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Franz Giebel.

Verantwortliche wollen Einschränkungen auf Minimum begrenzen

Die Straßenverkehrsbehörde ist gemeinsam mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizeidirektion Fulda, den zuständigen Straßenbaulastträgern Hessen Mobil und der Marktgemeinde Eiterfeld, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft (LNG) sowie dem Planungsbüro und der bauausführenden Firma bemüht, die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden und betroffenen Grundstücksbewohner und Fahrgäste auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Jedoch erfordern der Baufortschritt sowie die örtlichen Gegebenheiten wechselnde Maßnahmen in der Verkehrsführung und Verkehrsleitung unter Beachtung der Maßgabe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Verkehrsteilnehmer und Fahrgäste werden deshalb um ihr Verständnis für diese dringend erforderlichen Sperr- und Umleitungsmaßnahmen gebeten, so Giebel abschließend. (mmb/pm) +++

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