Beschuldigter nicht zum Prozess erschienen

21-Jähriger soll Mann entführt, mit Werkzeugen misshandelt und bedroht haben

Er soll einen Mann entführt, unter anderem mit gefährlichen Werkzeugen misshandelt und bedroht haben: Das wird einem zur Tatzeit 21-Jährigen vorgeworfen.
Fotos: Moritz Bindewald

29.10.2024 / FULDA - Er soll einen Mann entführt, unter anderem mit gefährlichen Werkzeugen misshandelt und bedroht haben: Das wird einem zur Tatzeit 21-Jährigen vorgeworfen. Am Montag hätte im Landgericht Anklage gegen ihn erhoben werden sollen, doch der Beschuldigte ist nicht erschienen. Ein Haftbefehl wurde deshalb erlassen.



Nach einem um 20 Minuten verspäteten Prozessbeginn musste die Vorsitzende Richterin Dr. Bettina Stade feststellen: "Nicht anwesend ist der Angeklagte." Anwesend war allerdings Verteidiger Hans J. Hauschild. Der sagte, er könne derzeit keine Erklärung zum Fernbleiben seines Mandanten abgeben. Nach kurzer Beratung erklärte das Gericht das Verfahren für vorläufig eingestellt.

Versuchte Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

Die Staatsanwaltschaft legt dem 21-Jährigen zur Last, sich am 24.07.2021 in Fulda-Maberzell und an anderen Orten der versuchten schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht zu haben.

Mit gefährlichen Werkzeugen misshandelt

Der Beschuldigte soll am Tattag gemeinsam mit drei Mittätern das Opfer dazu gebracht haben, in sein Auto zu steigen. Auf der Fahrt soll einer der Mittäter dem Opfer ins Gesicht geschlagen und ihm ein schwarzes Tuch über den Kopf gezogen haben. Dann habe man ihn in eine Wohnung gebracht und dort weiter körperlich – auch unter Einsatz von gefährlichen Werkzeugen - misshandelt.

Sie drohten ihn zu töten, wenn er das Geld nicht zahlt

Mehrfach sollen der Angeklagte und seine Mittäter die Herausgabe von Geld von dem Opfer gefordert und diesem gedroht haben, wiederzukommen und ihn zu töten, sofern er das Geld nicht zahle oder die Polizei verständige. Das Opfer musste nach dem Vorfall aufgrund der Schwere seiner Verletzungen operativ versorgt werden. Zu einer Geldübergabe soll es indes nicht gekommen sein. (Moritz Bindewald) +++

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