Rundum Check des Wagens

"Nichts zu sehen!": Witterungsbedingte Herbstgefahren auf der Straße

ADAC warnt vor witterungsbedingten Herbstgefahren im Straßenverkehr
Foto: ADAC Berlin-Brandenburg e.V.

16.10.2024 / REGION - Vorsicht auf den Straßen! Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter mit sich, sondern auch Gefahren im Straßenverkehr. Nebel, Nässe oder tief stehende Sonne – im Herbst müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf herausfordernde Witterungsbedingungen einstellen.


Nicht nur Nebel und Regenwetter können dabei die klare Sicht trüben. Oftmals wird zudem die Gefahr durch die tief stehende Sonne unterschätzt. ADAC warnt und liefert Tipps für den Fahrer.

Von der Sonne geblendet

Gerade Pendler haben derzeit morgens und abends oft die tief stehende Sonne vor der Windschutzscheibe und werden geblendet. Durch Schmutz und Schlieren, innen wie außen, wird das Licht gestreut und der Fahrer ist schnell im Blindflug unterwegs.

Tipp: Alte Scheibenwischer austauschen und Wischwasser auffüllen. Mit einem Lederschwamm oder einem weichen Tuch ist die Scheibe zudem von innen schnell gesäubert.

"Wer zum Autofahren eine Brille tragen muss, sollte besonders darauf achten, die Brillengläser schlierenfrei zu halten", empfiehlt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Sonnenbrillen sind bei tief stehender Sonne nur bedingt eine Hilfe. Einerseits wird durch die Sonnenbrille die störende Sonneneinstrahlung reduziert, andererseits kommt es zu einer zusätzlichen Abdunkelung der schattigen Umgebung. "Straßenbereiche, die nicht von der Sonne beschienen werden, sind für das Auge mit Sonnenbrille noch schwerer zu erkennen und das Unfallrisiko steigt," erklärt Oliver Reidegeld.

Sicher durch den Nebel

Nebel reduziert die Sicht im Herbst erheblich. Neben ausreichendem Abstand und reduziertem Tempo ist auch die eigene Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer wichtig. Gerade bei Nebel sollten sich Autofahrer nicht auf die Lichtautomatik oder das Tagfahrlicht verlassen, sondern lieber direkt das Abblendlicht einschalten. Nur so sind auch die Heckleuchten in Betrieb. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Zur Kontrolle dienen die Leitpfosten am Straßenrand. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Autofahrer sollten spätestens zum Herbst einen rundum Check ihres Wagens vornehmen. Wichtig ist, dass alle Leuchten funktionieren, die Scheibenwischer in Ordnung sind und Kühlwasser und Scheibenwaschanlage mit genügend Frostschutzmittel befüllt sind. (mis/pm) +++

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