"Kein öffentliches Interesse"
Strafverfahren gegen Inhaber der Firma Green Pioniers GmbH eingestellt
Fotos: O|N-Archiv / Marius Auth
07.10.2024 / FULDA -
Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Fulda hat das bei ihr auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Fulda anhängige Verfahren gegen alle Angeklagten, die Inhaber der Firma Green Pioniers waren, eingestellt. Die Einstellung nach § 153 StPO erfolgte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagten und ihrer Verteidiger, da die Schuld der Angeklagten im Falle einer Verurteilung als gering anzusehen gewesen wäre und kein öffentliches Interesse mehr an der Verfolgung besteht, so die Staatsanwaltschaft Fulda in einer Pressemitteilung.
Kein Geschäftsbetrieb mehr
Die Berufungskammer hat ihren Vorschlag, dass Verfahren einzustellen, damit begründet, dass den Angeklagten lediglich vorzuwerfen sei, dass sie vor Inverkehrbringen der Produkte sich gegen dieses Risiko eines Missbrauchs weder tatsächlich noch rechtlich hinreichend abgesichert haben. Angesichts dieser Gesamtumstände sei die Schuld der Angeklagten als gering anzusehen. Zudem bestehe auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Die Angeklagten haben den Geschäftsbetrieb aufgegeben und den Vertrieb der Produkte eingestellt.