Im Kampf gegen Kinderschänder!

Ja zu hessischem Gesetzentwurf: Datenschutz darf kein Täterschutz sein!

Das Internet als Tatort darf kein rechtsfreier Raum sein
Symbolfoto: pixabay

27.09.2024 / BERLIN/WIESBADEN - "Für uns in Hessen ist ganz klar: Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre. Wir brauchen digitale Razzien gegen Pädophile. Die Ampel hat jetzt im Bundestag die Gelegenheit, diesen Schandfleck zu beseitigen", erklärte Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) am Freitagvormittag gegenüber OSTHESSEN|NEWS.


Der Bundesrat hat am Freitag einem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kinderschänder und Straftäter zugestimmt. "Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter", so Ministerpräsident Rhein im Anschluss an die Bundesratssitzung. "Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören zu den schlimmsten und abstoßendsten Straftaten. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2022 mussten mehr als 38.000 Fälle eingestellt werden, weil es ohne IP-Adressspeicherung keinen Ermittlungsansatz gab. Das ist unerträglich."

Datenschutz dürfe kein Täterschutz sein. "Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundesrat unserem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt hat", sagte Rhein in Berlin. Die Initiative wird nun in den Bundestag eingebracht und dort beraten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetprovider die IP-Adressen ihrer Nutzer für mindestens einen Monat anlasslos speichern. Nach Ansicht von Ermittlungsbehörden und führenden Experten ist dieses Vorgehen unentbehrlich, um Straftaten im Internet aufzuklären. "Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist", erklärte Rhein. Das sei ein klarer Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber. "Mit unserer wirksamen, verhältnismäßigen und EU-rechtskonformen Initiative geben wir Ermittlern die nötigen Instrumente an die Hand, um Schwerkriminellen das Handwerk zu legen. Ich hoffe sehr, dass nun auch der Bundestag zügig den Weg frei macht für unser Vorhaben."

Justizminister Christian Heinz sagte: "Wenn unsere Initiative umgesetzt werden würde, könnte es gelingen, die Aufklärungsrate bei den Hinweisen, die wir von der U.S.-amerikanischen NGO ‚NCMEC‘ zu Kinderpornographie erhalten haben, auf über 90 Prozent zu steigern. Heute sind wir dafür ein gutes Stück weitergekommen. In den zurückliegenden Tagen und Wochen haben wir viele Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen in den Ländern geführt und durchaus wahrgenommen, dass eine Bereitschaft vorhanden ist, unserer Initiative zuzustimmen. Daher freue ich mich sehr, dass heute eine Mehrheit im Bundesrat zustande gekommen ist."

"Das ist ein großer hessischer Erfolg im Bund, auf den unsere christlich-soziale Koalition lange und akribisch hingearbeitet hat", so Jörg Michael Müller, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Eine verbindliche Speicherung von IP-Adressen sei für die erfolgreiche Bekämpfung schwerer Straftaten durch unsere Sicherheitsbehörden im digitalen Zeitalter deshalb unverzichtbar. (ci/cps)+++

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