Kampf gegen Kinderpornografie

Ermittlungen gegen 48 Beschuldigte: 317 Speichermedien sichergestellt

Schlag gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch: Durchsuchungen auch in Fulda.
Symbolfoto: O|N / Henrik Schmitt

23.09.2024 / HESSEN - Die hessische Polizei ist im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften erneut gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgegangen: Ermittlerinnen und Ermittler haben bei Schwerpunktmaßnahmen zwischen Dienstag und Freitag, 17. bis 20. September, hessenweit 48 Wohnungen, Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht. Das Hessische Landeskriminalamt koordinierte den Einsatz.



Die polizeilichen Maßnahmen richteten sich gegen 48 Männer im Alter von 15 bis 68 Jahren. Bei sieben der Beschuldigten steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen im Raum, den anderen 41 Beschuldigten wird Erwerb, Besitz oder Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie zur Last gelegt. Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 317 Datenträger sichergestellt – darunter 88 Smartphones, 34 Computer und Laptops sowie 94 USB-Sticks. Diese werden nun ausgewertet, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften. Die Ermittlerinnen und Ermittler stellten zudem eine Schreckschusswaffe, ein Scheckkartenmesser und einen Schlagring sicher.

Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hoch-Taunus, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, MainTaunus, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Wetterau. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen standen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch. Haftbefehle wurden nicht vollstreckt.

Kinder können sich nicht alleine gegen Missbrauch wehren, sie sind auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene hinsehen, hinhören und vor allem handeln, wenn sie den Verdacht hegen, dass ein Kind sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist. Informationen zu sexualisierter Gewalt finden sich auf der Homepage der hessischen Polizei (https://k.polizei.hessen.de/2299960080) oder beispielsweise auf der Homepage der Unabhängigen Beauftragten für Sexuellen Kindesmissbrauch (https://beauftragte-missbrauch.de).

Justizminister Christian Heinz appelliert an Länder

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) für ihren jüngsten Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gedankt und in diesem Kontext an die Länder appelliert "Es ist sehr erfreulich, dass den hessischen Strafverfolgungsbehörden erneut ein Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gelungen ist. Dennoch hätten es weitaus mehr sein können, wenn die Polizei und Staatsanwaltschaften endlich die Instrumente in die Hand bekämen, die sie im Kampf gegen solche abscheulichen Taten auch benötigen: Die IP-Adressendatenspeicherung", sagte der Justizminister und ergänzte: "Aus diesem Grund hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur IP-Adressendatenspeicherung auf den Weg gebracht, die am kommenden Freitag in der Länderkammer beraten wird. Ich appelliere an die Länder, diese Initiative zu unterstützen und damit gerade im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch ein deutliches Zeichen zu setzen."

Allein im so genannten NCMEC-Prozess, der durch Hinweise durch die U.S.-amerikanische NGO "NCMEC" zu Kinderpornographie in die Wege geleitet wurde, mussten eine Vielzahl an Meldungen zu Kinder- und Jugendpornografie bei unbekannten deutschen Internetnutzern mangels Ermittlungsansätzen durch die ZIT eingestellt werden. "Dies waren seit Oktober 2022 bis einschließlich August 2024 insgesamt 38.286 Fälle. Wenn unsere Initiative umgesetzt wird, könnte es gelingen, die Aufklärungsrate der IP-Adressen in dem NCMEC-Prozess auf über 90 Prozent zu steigern", so der Justizminister.

Hessische Bundesratsinitiative steht am Freitag zur Abstimmung

Hessen hat im April 2024 eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der IP-Adressdatenspeicherung nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)eingebracht, über die am kommenden Freitag in der Länderkammer abgestimmt wird. "Die IP-Adressdatenspeicherung ist für die effektive Strafverfolgung von schweren Straftaten, insbesondere für den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern und der Kinderpornografie, nicht nur besonders wichtig, sondern aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft, des BKAs und der Hessischen Polizei absolut unverzichtbar", erklärte der Justizminister und ergänzte: "Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren, nämlich am 20. September 2022, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das Speichern von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung zulässig ist. Wir finden, es muss sich jetzt endlich etwas tun." (pm/cdg) +++

X