Befreiung von der Maskenpflicht

Kein Hauptverfahren, aber Prozessauftakt gegen Ärzte wegen falscher Atteste

Bei einer Kundgebung am 15. November 2020 kontrollierte die Polizei am Uniplatz auf die damals geltende Maskenpflicht wegen der Coronapandemie.
Foto: O|N - Archiv / Henrik Schmitt

23.09.2024 / FULDA - Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat die Anklage gegen zwei Ärzte aus Gersfeld wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 120 Fällen (O|N berichtete) lediglich in vier Fällen hinsichtlich des 56-jährigen Beschuldigten zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Fulda – Schöffengericht – eröffnet. Im Übrigen hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, wie das Gericht in einer Pressemitteilung schreibt.



In 116 der angeklagten Fälle sah die Kammer keinen hinreichenden Tatverdacht. Zum Teil sei in jenen Fällen schon nicht nachweisbar, dass überhaupt entsprechende Atteste ausgestellt worden seien, im Übrigen seien keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung ausgestellten Atteste unter Berücksichtigung des behandelnden Arztes zustehenden Ermessensspielraums objektiv falsch seien. Überdies sei die Einlassung der Beschuldigten, sie seien von der Richtigkeit der Atteste überzeugt gewesen, nicht zu widerlegen.

Keine Anhaltspunkte für Mitwirkung des 86-jährigen Arztes

Lediglich in vier Fällen bestehe ein hinreichender Tatverdacht gegenüber dem 56-jährigen Beschuldigten, da konkrete Anhaltpunkte dafür gegeben seien, dass der Ausstellung der Atteste durch diesen in zwei Fällen keine Befunderhebung vorausgegangen sei. In zwei weiteren Fällen sei eine Befreiung von der Maskenpflicht von den Patienten weder gewünscht noch als erforderlich angesehen worden.

Soweit dem 86-jährigen Mitbeschuldigten eine mittäterschaftliche Begehung jener vier Taten zur Last gelegt werde, fehle es an Anhaltspunkten für ein Zusammenwirken der beiden Beschuldigten. Somit muss sich nur der 56-jährige Beschuldigte vor dem Amtsgericht Fulda verantworten. Die Entscheidung ist laut Landgericht noch nicht rechtskräftig. (pm/cdg) +++

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