Jagderleichterungen kommen
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgelockert
Symbolfotos: Pixabay
10.09.2024 / WIESBADEN -
Seit knapp drei Monaten werden vom hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) in Teilen von Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet intensive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ergriffen. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung gelten seither Einschränkungen in verschiedenen Bereichen, etwa für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Jagd. Oberstes Gebot ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die ständig lageentsprechend überprüft und angepasst werden.
Aufgrund des Fortschritts in der Lageerkundung ASP, unter anderem durch eine zentral koordinierte, systematische Kadaversuche mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden, eines mit taktischen Elektrozäunen umgebenen, eindeutig identifizierten Kerngebietes des Seuchengeschehens sowie erster fester Zaunabschnitte, ist jetzt die Rücknahme weiterer Einschränkungen möglich. Lockerungen hatte es bereits für die Landwirtschaft gegeben, nun geht es um die Jagd.
Bestimmungen für die Jagd
In Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich. Ruhe war in der Sperrzone II bisher oberstes Gebot, um einen Lageüberblick zu bekommen und eine Versprengung von Schwarzwild und damit die weitere Verbreitung der ASP zu verhindern. Daher galt zunächst ein vollständiges Jagdverbot in der Sperrzone II. Dort gibt es nun ebenfalls Lockerungen: Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren ist tagsüber im Offenland mit Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder möglich. Allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um positive ASP-Funde. Einzeljagd auf Schwarzwild in bestimmten Gebieten wieder erlaubt
Nördlich des Mains, das betrifft insbesondere den Main-Taunus-Kreis, ist darüber hinaus aufgrund des nun fertiggestellten Festzauns entlang der BAB 60 und besonderer geographischer und infrastruktureller Gegebenheiten auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit. "Wir freuen uns über die Unterstützung aus der Jägerschaft – gemeinsames Ziel ist in diesem bisher infektionsfreien Bereich, nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen", erläutert Landwirtschaftsminister Jung.Die Lockerungen wurden vom hessischen ASP-Führungsstab gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg erarbeitet und mit den Expertinnen und Experten des FLI sowie der hessischen ASP-Sachverständigengruppe abgestimmt. Allgemeinverfügungen, die das in den jeweiligen Landkreisen formal regeln, werden von den Kreisen und den kreisfreien Städten in den nächsten Tagen veröffentlicht. Das HMLU treibt derweil in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit Hilfe von HessenForst, Hessen Mobil, des THW, TCRH, LHL, FLI und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städte die Lageaufklärung und Eindämmung in weiteren Bereichen kontinuierlich voran. (ms/pm) +++