Stadt Fulda und DRK ziehen an einem Strang

Gemeinsame Lösung für die Anbindung der Rettungswache

Stadt Fulda und DRK ziehen an einem Strang! (v.l.) Heinz Peter Salentin (DRK Fulda), Christoph Schwab (DRK Fulda). Dr. Heiko Wingenfeld (Oberbürgermeister) und der Leiter des Amts für Straßenverkehr und Parken, Thomas Flügel
Fotos: Stadt Fulda

11.09.2024 / FULDA - Bei der Optimierung der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Fulda in der Fuldaer St.-Laurentius-Straße ziehen die Stadt Fulda und das DRK an einem Strang. Das geht am Dienstagmittag aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervor.



Bereits 2022 hatte die Stadt Fulda eine direkte Zu-/Ausfahrt zur Sickelser Straße geschaffen, welche die Fahrtzeiten der Einsatzfahrzeuge um 50 Sekunden verkürzt hat – eine Zeitspanne, die im Ernstfall über Leben und Tod von Notfall-Patientinnen und -Patienten entscheiden kann.

"Wir sind dem Deutschen Feuerwehrmuseum und dem Deutschen Feuerwehrverband sehr dankbar, dass die zum Bau der Straße erforderliche Fläche auf Bitten der Stadt zur Verfügung gestellt wurde", betont Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU). Rund 98 Prozent aller Einsatzfahrten des DRK laufen inzwischen über diese direkte Verbindung zur Sickelser Straße. Jetzt wird zudem der Abschnitt des Verkehrsberuhigten Bereichs der St.-Laurentius-Straße im Umfeld des Feuerwehrmuseums so optimiert, dass die DRK-Einsatzfahrzeuge auch hier keinen Zeitverlust mehr haben.

Bei einem gemeinsamen Termin vor der DRK-Rettungswache überzeugten sich OB Wingenfeld und der Leiter des Amts für Straßenverkehr und Parken, Thomas Flügel, sowie der Vorstandsvorsitzende des DRK-Kreisverbands Fulda, Christoph Schwab, am Dienstag von der Wirksamkeit der erzielten Maßnahmen. In einer umgehenden Reaktion auf eine Bitte des DRK hatte ein erster Ortstermin bereits Mitte Juli mit dem Verkehrsdezernenten, Bürgermeister Dag Wehner, stattgefunden. Schon damals wurden Einzelheiten und Fragen, die in der Praxis an der Ausfahrt vom DRK-Grundstück zum Verkehrsberuhigten Bereich entstanden waren, besprochen. Grundsätzlich gilt die Sorgfaltspflicht bei solchen Grundstücksausfahrten auch für Fahrerinnen und Fahrer von Einsatzfahrzeugen – und zwar unabhängig davon, ob dort ein Verkehrsberuhigter Bereich, eine Tempo-30-Zone wie bislang oder eine Straße sonstiger Kategorie verläuft.

DRK Fulda-Christoph Schwab betont auf O|N-Nachfrage: "Die Lösung ist zielführend, damit ist das Problem gelöst. Ich danke Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld für seinen persönlichen guten Einsatz in dieser Sache."

Hintergrund - Begriffsklärung Verkehrsberuhigter Bereich ist keine "Spielstraße"

Ein Verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich häufig falsch als Spielstraße bezeichnet, ist in Deutschland eine mit dem Verkehrszeichen 325.1 (blaues rechteckiges Schild mit Symbolen für Wohnbebauung, Fußgänger, Auto und Kind) beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Der Verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Rad-weg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies unter anderem durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung) erreicht.

Der Verkehrsberuhigte Bereich ist nicht zu verwechseln mit der eigentlichen Spielstraße, die heutzutage fast nur noch zeitlich begrenzt umgesetzt wird. Eine solche Spielstraße, die für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist, gibt es in der Stadt Fulda nicht. (pm/nia) +++

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