Revision verworfen
Ex-Schulleiter bleibt sieben Jahre im Gefängnis, danach Sicherungsverwahrung
Fotos: O|N-Archiv / Henrik Schmitt / Maria Franco
06.09.2024 / REGION HEF-ROF -
Es ist ein Fall, der die Region erschütterte: Der ehemalige Leiter einer Grundschule in Lispenhausen (Stadt Rotenburg, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) war im Juni 2023 wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen hatte der damals 48-Jährige vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision eingelegt.
Ein kurzer Rückblick
Der Ex-Schulleiter, der an zwei Grundschulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis tätig war und mehrere Kinderchöre leitete, hat sich laut Landgericht Fulda auf Chorfreizeiten nachts in die Zimmer der Kinder geschlichen und sie dort teilweise schwer sexuell missbraucht haben - in einigen Fällen, ohne dass die Kinder das mitbekommen haben. Diese Taten habe er auch gefilmt. Zudem wurde dem Mann vorgeworfen, im Besitz kinderpornographischer Inhalte gewesen zu sein und diese verbreitet zu haben.Narzisstische Persönlichkeitsstörung
Das Landgericht Fulda stellte fest, dass in der Haft eine Therapie angedacht sei, diese aber wohl nicht zum Erfolg führen würde. Zudem leide der Angeklagte unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung - was die sich der Haft anschließenden Sicherungsverwahrung begründe. Die Revision des verurteilten Täters blieb nun also ohne Erfolg und sieben Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung bleiben bestehen. (cdg) +++
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