CDU-MdL Müller: "Keine Gefahr!"
BUND warnt vor Demontage: Was wird aus dem Biosphärenreservat Rhön?
Das Biosphärenreservat Rhön ist das Einzige seiner Art in Hessen
O|N-Archivbilder Carina Jirsch
05.09.2024 / REGION -
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt die Regierungsfraktionen von CDU und SPD vor dem nächsten Schlag gegen den Naturschutz. Jörg Nitsch: "Die Demontage des Naturschutzes muss aufhören. Wir warnen die Abgeordneten von CDU und SPD vor einem glatten Rechtsbruch, der den Fortbestand des Biosphärenreservates Rhön in Hessen gefährdet."
Hintergrund der Kritik des BUND ist die völlig überraschende Absicht, das Hessische Naturschutzgesetz zu ändern. Konkret geht es um die Abschaffung der förmlichen Schutzgebietsausweisung für Biospärenreservate. Das Vorhaben ist mit dem Bundesrecht nicht vereinbar, denn § 25 Bundesnaturschutzgesetz bestimmt abschließend und für die Bundesländer bindend, dass Biosphärenreservate wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet durch Schutzverordnungen zu sichern sind. Hessen will die Vorgabe unterlaufen.
"Die Signalwirkung der Gesetzesänderung" so Jörg Nitsch vom BUND, "wäre verheerend." Bayern hat seinen Teil des Biosphärenreservates immerhin auf der Grundlage des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Schutzgebiet erklärt, in dem überwiegend Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Thüringen hat für seinen Teil des Biosphärenreservates Rhön die gesetzlich vorgeschriebene Schutzverordnung erlassen. Nur Hessen ist komplett säumig. "Die Regierungsfraktionen spielen mit dem Feuer. Wenn sie den Erlass dieser Schutzverordnung nun durch die Gesetzesänderung vereiteln, droht letztlich die Aberkennung des Titels Biospärenreservat."
Der BUND hält die Gesetzesbegründung von CDU und SPD, dass es um eine Verwaltungsvereinfachung gehe, für vorgeschoben, denn auch eine Allgemeinverfügung wird niemand ohne vorherige Anhörung und ohne Beteiligung der betroffenen Menschen einfach erlassen. Tatsächlich soll, so der BUND, verhindert werden, dass mit einer Biosphärenreservatsverordnung substanzielle Ge- und Verbote erlassen werden können. Das Instrument Biosphärenreservat soll zum zahnlosen Tiger werden.
CDU-MdL Sebastian Müller: "Keine Gefahr für das BSRR, sondern Regelung zur Sicherung"
Zu den erheblichen Vorwürfen des BUND nimmt auf unserer Nachfrage der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Müller Stellung. Zunächst erläutert er, dass der Hintergrund die Tatsache sei, dass bei der Ausweisung des Biosphärenreservats in den 90er Jahre versäumt worden sei, die einzelnen Zonen rechtsverbindlich festzulegen. Das habe die UNESCO angemahnt, weshalb auch die vorige Landesregierung bereits mit diesem Thema befasst war. Wie im bayrischen Teil des BSRR will auch Hessen den Status quo der Gebietskulisse jetzt mit einer Allgemeinverfügung festschreiben. Das mit der UNESCO abgestimmte Verfahren diene ausschließlich der Bestandssicherung des Biosphärenreservats - es seien keinerlei geografische oder naturschutzrechtliche Einschnitte zu befürchten.
Auch Staatssekretär Michael Ruhl bestätigt, die Aussagen des BUND seien schlicht falsch, das genaue Gegenteil sei der Fall. Das MAB (man and biosphere der UNESCO) fordere seit zehn Jahren die rechtliche Absicherung der Flächen des Biosphärenreservats. "Mit der Gesetzesänderung wird nun eine schnelle und bürokratiearme Absicherung der Flächen ermöglicht, damit der Status des Biosphärenreservates gesichert werden kann." (ci) +++