OlN hat nachgehakt
Kampfflugzeuge über der Kreisstadt: "Die Belastungen sind uns bewusst"
Fotos: Henrik Schmitt
04.09.2024 / BAD HERSFELD -
Am Dienstagvormittag erhielt unsere OSTHESSEN|NEWS-Redaktion eine Leser-Anfrage bezüglich eines Kampfhubschraubers und eines Kampfjets, welche wohl beide in Bad Hersfeld "ziemlich tief immer wieder über der Stadt" geflogen sind. Nach weiteren Informationen zufolge kreiste ein Hubschrauber auch über der Domstadt.
Auf Nachfrage berichtete ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr: "Bei dem gemeldeten Flugbetrieb handelte es sich um einen Hubschrauber der Bundeswehr vom Typ NH90, welcher auf dem Verlege Flug von Bückeburg nach Donauwörth im Tiefflug über den Bereich Bad Hersfeld flog. Wegen der geringen Flughöhe und der Radarabdeckung in dem Höhenbereich wurde der Hubschrauber nur sporadisch vom Radar erfasst. Bei den gemeldeten Kampfflugzeugen handelte es sich um vier EUROFIGHTER des Taktischen Luftwaffengeschwaders (TaktLwG) 74 aus Neuburg, die im Rahmen der Ausbildung ein Close Air Support Flug im Bereich des Flugbeschränkungsgebietes ED-R 97, nordwestlich von Bad Hersfeld durchführten, dabei wurde auch Bad Hersfeld überflogen."
"Die Belastungen sind allen Verantwortlichen bewusst"
Weiter heißt es: "Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material. Ich kann Ihnen versichern, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die mit militärischem Flugbetrieb einhergehen, allen Verantwortlichen bewusst sind."
"Flugbetrieb erfolgte unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen"