Hitzewarnstufe 2 wird erreicht
Gesundheitsministerin: "Auswirkung der Hitze darf nicht unterschätzt werden"
Symbolbild: Pixabay
30.08.2024 / REGION -
Das Wochenende bleibt spätsommerlich heiß. Nach aktueller Prognose des Deutschen Wetterdienstes wird am Wochenende Stufe 2 des Hessischen Hitzewarnsystems erreicht. Diese liegt vor, wenn der DWD an vier aufeinanderfolgenden Tagen in Folge vor starker Hitze (Gefühlte Temperatur von mehr als 32 °C) warnt.
Zwei Warnstufen
Das Hessische Hitzewarnsystem basiert auf den Warnmeldungen des Deutschen Wetterdiensts (DWD) und besteht aus zwei Warnstufen. Stufe 1 warnt vor einer starken Wärmebelastung und wird bei einer "Gefühlten Temperatur" von über 32 Grad erreicht. Eine extreme Wärmebelastung (Warnstufe 2) liegt vor, wenn die "Gefühlte Temperatur" 38 Grad übersteigt oder Warnstufe 1 an vier aufeinander folgenden Tagen andauert.Seit 2017 werden ältere und pflegebedürftige Personen im Warntext des DWD ergänzend und gezielt angesprochen, wenn die "Gefühlte Temperatur" 36 Grad übersteigt. Für sie ist Hitze bereits oberhalb dieses Schwellenwerts eine extreme Belastung. Der DWD weist auch darauf hin, dass in Stadtgebieten aufgrund der verringerten nächtlichen Abkühlung eine zusätzliche Wärmebelastung auftreten kann.
Verstärkter Schutz für Senioren
Die Gesundheitsministerin teilt mit, dass die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe über die hessischen Pflegeaufsichtsbehörden dazu aufgerufen wurden, verstärkt für den Schutz der ihnen anvertrauten Menschen zu sorgen. "Wichtig ist, dass gerade ältere Menschen ausreichend trinken. Weiterhin bittet die Gesundheitsministerin Diana Stolz auch Pflegedienste und pflegende Angehörige, bei der häuslichen Betreuung und Pflege auf die anhaltend hohen Temperaturen zu reagieren. Zur Unterstützung dieser Pflegebedürftigen, aber auch grundsätzlich zur Aufmerksamkeit gegenüber besonders gefährdeten älteren Menschen mit Herzkreislauf- oder Atemwegserkrankungen seien Angehörige, Nachbarn, Pflegekräfte und die betreuenden Ärztinnen und Ärzte aufgerufen. Um sie zu unterstützen, hat das Land 2023 Handlungsempfehlungen herausgegeben, die sich an Angehörige und ambulante Dienste richten. (pm) +++