Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) im Windpark Breitenbach (Gibgeskuppe II) im Vorranggebiet HEF 52 in der Gemeinde Breitenbach am Herzberg (Landkreis Hersfeld Rotenburg) genehmigt.
Symbolbild: O|N Archiv

07.08.2024 / BREITENBACH/H. - Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) im Windpark Breitenbach (Gibgeskuppe II) im Vorranggebiet HEF 52 in der Gemeinde Breitenbach am Herzberg (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) genehmigt.



Die Vorhabenträgerin hatte Mitte Juli 2023 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtig zur Errichtung und zum Betrieb einer WEA des Typs Nordex N163 mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 245,5 Metern und einer Nennleistung von 5,7 MW. Die Aufstellfläche befindet sich in der Gemarkung Breitenbach am Herzberg.

Die Genehmigungserteilung wird am Montag, dem 19. August im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich gemacht. Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Hintergrund

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,

- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die
Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung. In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden. (pm) +++

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