Mehr Geld, mehr Ansprüche

Bafög, Heizung, Steuer, Ausbildungsplatz-Garantie: Das ändert sich im August

Bafög, Heizung, Steuer, Ausbildungsplatz-Garantie: Das ändert sich im August
Symboldbild: Pixabay

31.07.2024 / REGION - Der August bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder etliche Neuerungen beziehungsweise Änderungen, vom Bafög über die Heizungsförderung bis zur Ausbildungsplatz-Garantie.


Ausbildungsplatz-Garantie

Ab August haben alle Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung aus Regionen mit einem Mangel an Ausbildungsplätzen einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Diese Maßnahme gilt für sogenannte "marktbenachteiligte Jugendliche", die sich bereits um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Die Bundesagentur für Arbeit bestimmt, welche Regionen als betroffene Gebiete gelten und beauftragt Unternehmen mit der Durchführung der Ausbildung. Die Kosten hierfür übernimmt die Bundesagentur.

Steuererklärung

Die Abgabefrist für selbst erstellte Steuererklärungen für das Jahr 2023 endet am 2. September 2024. Da die reguläre Frist, der 31. August, auf einen Samstag fällt, gilt der folgende Werktag. Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025. Auch hier verschiebt sich die Frist aufgrund des darauf folgenden Samstags auf den darauffolgenden Montag.

Heizungs-Fördergelder

Seit Februar können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern Förderkredite der KfW für den Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung beantragen. Ab dem 1. August wird dieses Angebot erweitert: Auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Kommunen und Unternehmen können nun Fördermittel beantragen.

Bafög

Zum 1. August 2024 tritt die neue Bafög-Reform in Kraft. Studierende und Schüler erhalten künftig mehr Geld. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird auf 380 Euro erhöht. Zudem wird der Freibetrag für elterliches Einkommen angehoben, wodurch mehr junge Menschen Bafög beziehen können.

Geschlechtseintrag

Ab November 2024 können trans-, inter- und nicht-binäre Personen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Bereits ab dem 1. August 2024 ist es möglich, diesen Antrag zu stellen. Allerdings tritt die Änderung erst nach einer dreimonatigen Bedenkzeit in Kraft.

Berufserfahrung ohne Abschluss

Ab dem 1. August 2024 können Personen, die langjährige Berufserfahrung gesammelt haben, aber keinen formalen Abschluss besitzen, ihre Kompetenzen durch ein Berufsvalidierungsverfahren anerkennen lassen. In einem praktischen Test werden die Fähigkeiten überprüft und anschließend zertifiziert. Voraussetzung hierfür ist ein Mindestalter von 25 Jahren und eine Berufserfahrung, die mindestens eineinhalbmal so lang ist wie die reguläre Ausbildungsdauer. (mau) +++

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