Wie geht es weiter?
In der Krise: Opti-Wohnwelt meldet Insolvenz an
Archivfotos: ON/Marius Auth
23.07.2024 / PETERSBERG -
Die Opti-Wohnwelt Gruppe - unter anderem mit einem Standort in Petersberg (Landkreis Fulda) - hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. In einer Pressemitteilung werden die Gründe genannt. "Für die Opti-Wohnwelt Gruppe bedeutet dies die Chance auf einen kompletten Neustart."
Der Möbelhändler habe beim zuständigen Amtsgericht Schweinfurt den Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt.
In der Pressemitteilung heißt es: Das Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht es, das Familienunternehmen bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufzustellen und langfristig auf solide finanzielle Füße zu bringen. Die Opti-Wohnwelt GmbH & Co. KG befindet sich derzeit in der größten Umstrukturierung ihrer fast 50-jährigen Firmengeschichte. Mithilfe einer spezialisierten Restrukturierungsberatung wurde in den letzten Tagen klar, dass die Maßnahmen schneller und konsequenter erfolgen müssen und dass dies nur im Rahmen eines geordneten Eigenverwaltungsverfahrens möglich ist.
Entscheidung fiel schwer
Die Übernahme von 20 neuen Standorten entwickelte sich ab dem Jahr 2021 jedoch nicht derart positiv wie erwartet. So stellten sich insbesondere kalkulierte Skaleneffekte infolge externer Faktoren wie der Ukraine-Krieg, zerrissene Lieferketten, eine starke Inflation und hohe Rohstoffpreise nicht ein, was trotz entsprechender Investitionen in die Zukunft zu deutlich reduzierten Erträgen führte. Bei der eingeleiteten Eigenverwaltung handelt es sich um ein qualifiziertes Sanierungsverfahren, das nur jenen Unternehmen offensteht, die sich zwar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber vielversprechende Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben.
"Wollen Betrieb wie gewohnt fortsetzen"
Das Eigenverwaltungsverfahren wird allein dann bewilligt, wenn auch die wichtigsten Gläubiger diesen Kurs unterstützen. Somit bleibt die Geschäftsführung der Opti-Wohnwelt Gruppe unter Oliver und Michael Föst im Amt. Unterstützt wird das Führungsteam in der Eigenverwaltung ab sofort von dem erfahrenen Sanierungsexperten Dr. Philipp Grub aus der Kanzlei GRUB BRUGGER, der als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten ist. "Wir werden den Geschäftsbetrieb bei der Opti-Wohnwelt wie gewohnt fortsetzen und uns mit allem Engagement auf die Kernkompetenzen des Unternehmens und die besonders rentablen Standorte konzentrieren", erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub."Zu den zentralen Elementen einer erfolgreichen Sanierung gehören eine klare Positionierung des Unternehmenskerns, tragfähige Kostenstrukturen und eine nachhaltige Positionierung des Unternehmens nach innen und außen", erläutert Dr. Stefan Debus. "Wir sind davon überzeugt, dass die Opti-Wohnwelt Gruppe auf diese Weise mittelfristig zukunfts- und wettbewerbsfähig ausgerichtet werden kann." (nia/pm) +++