Offizielle Ernennung im September
Louisa Specht-Riemenschneider ist oberste Datenschützerin in Deutschland
Foto: Universität Bonn
24.07.2024 / FRANKFURT/BONN -
Datenschutz - wer hat in den vergangenen Jahren nicht schonmal darüber nachgedacht, was eigentlich mit den Informationen passiert, die man tagtäglich im Internet über sich preisgibt. Oder etwa, ob der Name des Haustieres samt Zahl als Passwort sicher genug ist. Der stetig wachsende technische Fortschritt bietet ganz klar Chancen, birgt aber genauso Risiken. In einer Welt, die immer vernetzter und datengetriebener wird, ist der Schutz personenbezogener Daten für Einzelpersonen, Unternehmen und Regierungen von entscheidender Bedeutung. In Deutschland hat ab September 2024 eine Frau genau diesen Schutz als Hauptaufgabe: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider aus Frankfurt am Main.
Am 16. Mai 2024 wurde die Bonner Zivilrechtsprofessorin zur obersten Datenschutzbeauftragte unserer Bundesrepublik nominiert. Das Kabinett hatte sie vorgeschlagen, und der Bundestag hat sie mit 476 von 647 abgegebenen Stimmen gewählt. Die 39-Jährige wird die zweite Frau in diesem Amt seit dessen Einrichtung 1978 und ist dann die jüngste Person bei Amtsantritt. Sie folgt damit auf Ulrich Kelber. Seine Amtszeit endete am 6. Januar 2024. Ihre Ernennung ist für den 3. September 2024 geplant. In ihrer Hand wird in Zukunft der Schutz der Privatsphäre und der Umgang mit persönlichen Daten in der digitalen Welt Deutschlands liegen.
Stärkung des Persönlichkeitsrechts und Abgrenzung in Kommunikationskultur
Specht-Riemenschneider studierte Jura in Bremen und promovierte 2011 in Freiburg mit einer Arbeit über Datenschutz. Sie erhielt zahlreiche Auszeichnungen und bekleidete verschiedene akademische Positionen, zuletzt an der Universität Bonn als Professorin für Informations- und Datenrecht. Ihre Erfahrung in der Bundespolitik ist umfangreich: Sie ist Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen des Bundesumweltministeriums, berät die Bundesnetzagentur und war Vorsitzende des Digitalbeirats des Bundesverkehrsministeriums.
Aufgaben des BfDI
Der BfDI kann bei Datenschutzverstößen die betroffenen Stellen warnen, verwarnen und Verbote oder Geldbußen verhängen. Er berät den Deutschen Bundestag in datenschutzrechtlichen Fragen und klärt die Öffentlichkeit über Datenschutzrisiken und -rechte auf. Zudem ist er Ansprechpartner für Fragen zur Informationsfreiheit und nimmt Beschwerden von Bürgern entgegen, die sich durch Datenschutzverletzungen benachteiligt fühlen. Jährlich veröffentlicht der BfDI einen Tätigkeitsbericht, der seine Arbeit und verhängte Sanktionen dokumentiert. (ms) +++
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