Gefährliche Körperverletzung

Schüsse beim Gottesdienst in St.Joseph-Kirche - 54-Jähriger erneut vor Gericht

Der 54-Jährige hatte seine Schreckschusspistole in der Kirche abgefeuert
Symbolbild: pixabay

16.07.2024 / FULDA - Vor gut einem Jahr hat ein 54-Jähriger in der katholischen St.-Josephs-Kirche aus einer Schreckschusswaffe einen Schuss auf Gottesdienstbesucher abgefeuert. Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe und in Tateinheit mit der Störung der Religionsausübung war der zur Tatzeit stark alkoholisierte Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sowohl der 54-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Fulda Berufung eingelegt. Die neue Verhandlung beginnt am kommenden Mittwoch vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Fulda.



Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.07.2023 gegen 2:25 Uhr in stark alkoholisiertem Zustand in den Räumen der katholischen St. Joseph-Kirche in Fulda während eines Gottesdienstes der eriträisch-orthodoxe Kirchengemeinde "Kidanemhret Tewado" mit einem mitgebrachten geladenen Schreckschussrevolver aus Hüfthöhe einen Schuss in Richtung der im Vorraum sitzenden, etwa zwei Meter entfernten Geschädigten abgegeben zu haben. Hintergrund der Tat soll seine Verärgerung über die Geräuschkulisse und die dadurch entstandene Störung seiner Nachtruhe gewesen sein.

Durch das aus dem Schreckschussrevolver in dem kleinen Vorraum der Kirche austretende Gas sollen die Geschädigten Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen erlitten haben. Zudem hätten beide Geschädigten sowie mindestens ein weiterer Gottesdienstbesucher bis heute psychische Probleme wegen der Tat.

Der Angeklagte wurden vom Amtsgericht Fulda im Februar wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Angeklagte strebt mit der Berufung die Verurteilung zu einer Geldstrafe an, die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Zur Hauptverhandlung sind sieben Zeugen geladen.(ci/pm)+++

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