Biosicherungsmaßnahmen sind essenziell

Hinweise zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Groß-Gerau

m Landkreis Groß-Gerau ist bei sechs toten Wildschweinen der Erreger der Afrikanischen Schweinpest (ASP) festgestellt worden. Damit ist erstmals in Hessen ASP nachgewiesen worden.
Symbolfotos: Pixabay

26.06.2024 / REGION - Im Landkreis Groß-Gerau ist bei sechs toten Wildschweinen der Erreger der Afrikanischen Schweinpest (ASP) festgestellt worden. Damit ist erstmals in Hessen ASP nachgewiesen worden. Aus diesem Anlass informiert der Landkreis Fulda über die erforderlichen Biosicherungsmaßnahmen in Hausschweinebeständen. Diese sind unerlässlich, um das Risiko eines Eintrags in die Hausschweinepopulation deutlich zu reduzieren.



Deshalb weist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Fulda auf die rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen hin.

Maßnahmen:

1. Betreten der Stallanlagen ausschließlich in betriebseigener Kleidung

2. Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs und der Hände vor dem Betreten des Stalls. Dies gilt für alle, die den Stall betreten, also auch für den Betriebsinhaber und anderes Personal.

3. Nutzen Sie zur Desinfektion DVG-gelistete Desinfektionsmittel für den Einsatz in der Tierhaltung. Eine aktuelle Liste finden Sie unter www.desinfektion-dvg.de.

4. Sichern der Ein- und Ausgänge inkl. Ausläufen und Freilandhaltungen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren

5. Fernhalten von betriebsfremden Personen und Haustieren (Hunden, Katzen)

6. Schutz vor Kontakt mit Wildschweinen

7. Wildschweinsichere Aufbewahrung von Futter, Einstreu und sonstigen Gegenständen, die in Kontakt zu den Hausschweinen kommen können.

8. Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften nach jeder Ein-/ Ausstellung und Transport.

9. Aufbewahrung von Kadavern in geschlossenen Behältern, geschützt gegen unbefugten Zugriff, Schadnagern, Ungeziefer, Wildtieren und auslaufsicher. Reinigung und Desinfektion nach jeder Entleerung. Platzierung der Kadaverlagerung so, dass das Abholfahrzeug so wenig Kontakt zum Betrieb hat wie möglich.

10. Regelmäßige Schadnagerbekämpfung

11. Verhinderung des Eintrags des Virus` über Fleisch, Blut oder Lebensmitteln von infizierten Schweinen (z. B. sichere Entsorgung von Speiseresten) und Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Das Virus ist beispielsweise in Schinken und Salami, die von infizierten Tieren stammen, sehr lange infektiös.

12. Informieren Sie Mitarbeiter und sensibilisieren Sie sie für die Eintragswege des Virus`, damit die Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft umgesetzt werden.

Meldevorgaben:

1. Tätigung aller Meldungen in der HIT-Datenbank (Stichtagsmeldung, Meldung des Zu- oder Abgangs von Schweinen innerhalb von maximal 7 Tagen)

2. Führen eines aktuellen Bestandsregisters

3. Meldungen des Bestandes an die hessische Tierseuchenkasse

4. Meldungen bei Aufnahmen oder Beendigung der Schweinehaltung an den HVL in Alsfeld und den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Fulda.

Hilfreiche Informationen und Werkzeuge zur Überprüfung des Biosicherheitskonzeptes des eigenen Betriebes finden Sie u. a. hier:
Jäger werden gebeten, Fallwild (verunfalltes Wildschweine oder Wildschweinkadaver) sowie krank erlegte Wildschweine umgehend an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden, da die rasche und fachgerechte Beprobung dieser Indikatortiere ein essenzielles Werkzeug zur Früherkennung der Einschleppung der ASP darstellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter veterinaeramt@landkreis-fulda.de oder Tel. 0661 6006-0. (pm) +++





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