Landrat Jens Mischak übt Kritik
Neues Cannabis-Gesetz: "Unsinnig und potenziell gefährlich"
Archivfoto: ON/Carina Jirsch
26.06.2024 / REGION -
"Einmal mehr sorgt eine durchaus umstrittene Entscheidung auf Bundesebene zu einem Aufgabenzuwachs beim Vogelsbergkreis", kommentiert Landrat Dr. Jens Mischak die nun verkündete Umsetzung des Bundesgesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auf Hessenebene.
Landrat Dr. Mischak übt deutliche Kritik am Gesetz, das zum 1. April in Kraft trat: "Es ist ein unsinniges und potenziell gefährliches Bundesgesetz, das zu einem erheblichen Aufwand für die unterschiedlichen kommunalen Ebenen führt", stellt der Landrat klar und erinnert an viele mahnende Stimmen aus Wissenschaft, (Kinder-)Ärzteschaft und weiteren Bereichen, die eindringlich vor den Folgen der Cannabis-Legalisierung warnen.
"Bürokratisches Monstrum"
Das Bundesgesetz sieht in Paragraf 36 mehr als 36 Ordnungswidrigkeiten vor. Für die Nummern 6 bis 36 – maßgeblich die Anbauvereinigungen betreffend – ist entsprechend der Rechtsverordnung des hessischen Innenministeriums der Kreis zuständig. Genehmigt werden sollen Anbauvereine vom Regierungspräsidium Darmstadt, kontrolliert werden sollen sie seitens des Kreises. Bei Verstößen gegen Konsumverbotszonen, wie es sie etwa rund um Schulen, Spielplätze oder Sportanlagen gibt, und die in den restlichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen geregelt sind, sind Städte und Gemeinden zuständig. "Allerdings nur, wenn sie mehr als 7.500 Einwohner vorweisen können. Kein Geheimnis also, dass auch hier der Vogelsbergkreis in die Pflicht genommen wird, um ein bürokratisches Monstrum vor Ort umzusetzen", kritisiert der Landrat.Symbolfoto: ON