Für mehr Verkehrssicherheit

Neuregelung: Tempo 30 und "Rechts vor Links" in Sickels eingeführt

Die Neuregelung umfasst die Johannes-Nehring-Straße und Robert-Kronfeld-Straße in Sickels.
Fotos: Nina Seikel

25.06.2024 / FULDA - Tempo 30 und generell die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links": So sieht die Neuregelung für den Verkehr in der Johannes-Nehring-Straße und Robert-Kronfeld-Straße im Fuldaer Stadtteil Sickels aus.



Mit der entsprechenden Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde, die in Kraft tritt, sobald in den nächsten Tagen die entsprechenden Schilder montiert sind, setzt der zuständige Verkehrsdezernent, Bürgermeister Dag Wehner, einen Wunsch des Ortsbeirats Sickels nach mehr Verkehrssicherheit in diesem Bereich um.

Die Johannes-Nehring-Straße wird damit Bestandteil der bereits bestehenden Tempo-30-Zone, die das gesamte Wohngebiet südlich und nördlich der Johannes-Nehring-Straße umfasst. Gleichzeitig wird die derzeit noch gültige Vorfahrtsbeschilderung in der Johannes-Nehring-Straße und der Robert-Kronfeld-Straße aufgehoben, sodass dort im gesamten Bereich künftig die für Wohngebiete gängige Grundregel "Rechts vor Links" Gültigkeit hat.

Hintergrund der Neuregelung

Hintergrund der Neuregelung war die vorausgegangene Entscheidung, den als Abkürzung beliebten Verbindungsweg zwischen der Johannes-Nehring-Straße und dem Westring bzw. Fulda-Johannesberg weiterhin für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gewicht offenzuhalten. Aus den beiden Stadtteilen Sickels und Johannesberg hatte es in der Vergangenheit immer wieder Forderungen gegeben, diese Verbindung für den Kraftfahrzeugverkehr gänzlich zu schließen. Im Zuge der Umsetzung des Verkehrs- und Parkkonzeptes für die Landesgartenschau im vergangenen Jahr war die Strecke für einen Verkehrsversuch auch tatsächlich gesperrt worden.

Doch die Auswertung des Versuchs in Abstimmung mit den beiden Ortsbeiräten kam dann im Herbst 2023 zu dem Entschluss, zur ursprünglichen Öffnung zurückzukehren, um weiterhin die kurze Verbindung zwischen beiden Stadtteilen zu ermöglichen. Allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit hier in beide Richtungen auf 50 km/h limitiert, durch die Reduktion auf Tempo 30 und die geänderte Vorfahrtsregelung in der Johannes-Nehring-Straße soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.

Um die Akzeptanz der Neuregelung bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmen zu erhöhen, soll ein Jahr lang an allen Straßeneinmündungen auf die geänderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. (pm)+++

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