Keine Drohungen oder "Maulkörbe"
Schulamt nach konstruktiven Gesprächen: "Es gibt keine Strafversetzungen"
Die Grundschulzeit ist eine wichtige Weiche für das weitere Leben.
Archivfotos: ON
21.06.2024 / BURGHAUN/FULDA -
Nachdem die Aufregung in der Ritter-von-Haune-Grundschule in Burghaun in den letzten Wochen hohe mediale Wellen geschlagen hat und jede Menge Spekulationen über Hintergründe und Auswirkungen von Personalentscheidungen auf den Schulbetrieb geäußert wurden, meldet sich jetzt das Staatliche Schulamt mit einigen Klarstellungen und Fakten zu Wort. Ausgangspunkt der Berichterstattung war die Online-Petition einiger Eltern, die den Wechsel von vier Lehrerinnen zum Schuljahreswechsel als "willkürliche Zwangsversetzung" heftig kritisiert hatten.
Die Tatsache, dass der Wechsel der Lehrkräfte entschieden ist, wurde relativ kurzfristig kommuniziert. Weil es sich um Vorgänge handele, die dem Datenschutz unterliegen, könnten Details nicht öffentlich kommentiert werden. Gründe für Personalmaßnahmen sollten gerade auch zum Schutz der Betroffenen nicht Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sein. Der stellvertretende Schulamtsleiter Harald Persch erklärte dazu, Lehrerwechsel ließen sich nicht immer vermeiden, seien aber nichts Ungewöhnliches. Doch für die Emotionalität und Unruhe im Zusammenhang mit dem Weggang von vier Lehrkräften habe das Schulamt durchaus Verständnis. "Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass es sich bei den in Rede stehenden Personalmaßnahmen nicht um Disziplinarmaßnahmen handelt, sondern um normale Versetzungen, die natürlich begründet sind und in einem gängigen beamtenrechtlichen Verfahren durchgeführt wurden."
Auch sei die Versorgung der Grundschule mit einer entsprechenden Anzahl an Lehrkräften in jedem Fall sichergestellt: "Im Fall der Ritter-von-Haune-Schule ist uns das auch für das kommende Schuljahr gelungen, es werden ausschließlich voll ausgebildete Grundschullehrkräfte an der Schule tätig sein, die Schule ist vollumfänglich mit Lehrkräften versorgt, wir sprechen hier von einer Unterrichtsversorgung von 104 Prozent - sogar über der Grundversorgung. Zum neuen Schuljahr werden drei Lehrerinnen und ein Lehrer ihren Dienst an der Schule antreten. Wir können ausschließen, dass den Kindern pädagogische Nachteile entstehen. Wichtig ist hierbei vor allem, mit der Schülerschaft, den Eltern und dem Kollegium in einem engen und vertrauensvollen Austausch zu stehen", so Persch.
Klarstellung von "unrichtigen Behauptungen" in der Presse
In einem an die Eltern versandten Brief geht das Schulamt auch "auf einige in der Presse erschienene Unrichtigkeiten" ein: So sei Elternvertretungen oder Dritten niemals mit "rechtlichen Konsequenzen" gedroht worden. "Wenn sich Eltern an die Presse wenden oder eine Online-Petition schreiben, offene Briefe versenden oder ähnliches, ist dies ihr gutes demokratisches Recht". Auch der Vorwurf der Willkür und Machtausübung sei öffentlich erhoben worden. "Hier ist ganz klar richtigzustellen, dass die Versetzungsmaßnahmen natürlich in einem gängigen beamtenrechtlichen, im Übrigen absolut (gesetzlich) geregelten, Verfahren mit Anhörungen und Beteiligungen durchgeführt wurden. Der zudem erhobene Vorwurf, den betroffenen Lehrkräften sei mit der Entfernung aus dem Dienst gedroht worden, ist schlicht falsch. Gegen die Lehrkräfte wird kein Disziplinarverfahren geführt, es handelt sich nicht um 'Strafversetzungen', alle Lehrkräfte werden im kommenden Schuljahr mit der gleichen Stundenzahl und mit der gleichen Besoldung weiter unterrichten und dies an Schulen in unserem Schulaufsichtsbezirk", heißt es in dem Elternbrief von Schulamt und Schulleiter. (ci) +++