Kampf gegen K.O.-Tropfen

Kampagne von SkF und städtischem Frauenbüro: "Augen auf – Glas zu!"

Katharina Rossbach, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Fulda (links), sowie Jana Schindler von der Beratungsstelle des SkF gegen sexualisierte Gewalt in Fulda, ziehen beim Kampf gegen K.O.-Tropfen gemeinsam an einem Strang.
Foto: Stadt Fulda

18.06.2024 / FULDA - Die Kampagne "Augen auf – Glas zu!", die vom Sozialdienst ka-tholischer Frauen in Fulda (SkF) in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro der Stadt Fulda initiiert wurde, möchte junge Menschen über die Gefahren von K.O.-Tropfen aufklären. Die Plakate sollen in Bars und Clubs ausgehängt wer-den, um Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich zu sensibilisieren.



K.O.-Tropfen sind farblos und kaum zu riechen oder zu schmecken, wenn sie in Getränke oder Speisen gemischt werden. Breits nach zehn bis 20 Minuten set-zen Schwindel und Übelkeit ein. Typisch für K.-O.-Tropfen ist zudem der Ge-dächtnisverlust. Das Opfer hat hinterher keinerlei Erinnerungen, was von Beginn der Wirkung der Tropfen bis zu deren Abklingen geschehen ist. Täter setzen sie häufig in Diskotheken, Bars, Clubs oder Restaurants ein, um ihr Opfer in eine hilflose Lage zu versetzen, um es dann auszurauben oder für Übergriffe gefügig zu machen. In der allgemeinen Feierstimmung ist es für den Täter leicht, die K.O.-Tropfen unbemerkt in ein Getränk zu mischen. Aber auch im privaten Bereich können die Substanzen zum Einsatz kommen.

Heimliche Verabreichung ist eine Straftat

"Viele Opfer schämen sich oder glauben den erlebten ,Filmriss‘ durch zu viel Alkohol selbst verursacht zu haben. Oftmals kommt es ihnen nicht in den Sinn, dass ihnen gegen ihr Wissen Drogen verabreicht wurden", erläutert Katharina Roßbach, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Fulda, die Situation von Betroffenen. "Die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen ist eine Straftat. Die Verantwortung liegt deshalb allein bei dem Täter. Das Opfer trägt niemals die Schuld", betont Roßbach.

Ein Nachweis der Substanzen ist problematisch. In vielen Fällen können sie nicht mehr nachgewiesen werden, da sie vom Körper relativ schnell abgebaut werden. Deshalb sollte bei einem Verdacht so schnell wie möglich gehandelt werden und ein Arzt oder das Krankenhaus aufgesucht werden. "Auch wenn die Betroffenen noch nicht wissen, ob sie eine Anzeige bei der Polizei machen wollen, ist es wichtig für ein mögliches Strafverfahren, Blut- und Harnproben sichern zu lassen. Betroffene sollten wissen, dass ein negatives Testergebnis nicht bedeutet, dass keine Substanzen verabreicht wurden", erklärt Roßbach.

"Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl"

Jana Schindler von der Beratungsstelle des SkF gegen sexualisierte Gewalt in Fulda gibt folgende Tipps mit auf den Weg, wie man sich selbst und andere vor K.O.-Tropfen schützen kann: "Gemäß dem Slogan ,Augen auf – Glas zu!‘ ach-ten Sie auf Ihre Getränke und nehmen Sie nur Getränke an, deren Ausschank Sie verfolgen konnten. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und lassen Sie ein Getränk im Zweifel stehen. Bei plötzlichem Unwohlsein oder Wahrnehmungs-schwierigkeiten, sprechen Sie andere Personen oder auch das Bar-Personal an. Bitten Sie darum, Sie nicht alleine zu lassen oder an einen sicheren Ort zu bringen."

Auch für Außenstehende ist wichtig aufmerksam zu sein, die Warnsignale von K.O.-Tropfen wie z.B. Benommenheit und auffälliges Verhalten zu erkennen und betroffenen Personen zu helfen. "Für Betroffene ist sehr belas-tend, mit Gedächtnislücken und der bleibenden Unsicherheit zu leben und nur vage Erinnerungen über das Geschehene zu haben. Beratende Gespräche können weiterhelfen", erläutert Schindler.

Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des SkF berät Betroffene telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0661/8394-15 oder 8394-10. Das Beratungsangebot ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Die Unterstützung durch den SkF erfolgt unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit. (pm) +++

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